Frage an Inge Gräßle von Günter H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr. Gräßle,
Sie haben in der Beantwortung von Fragen mehrfach darauf hingewiesen, dass nach der Absenkung von Kofinanzierungsanteilen der Krisenländer bei z.B. Infrastrukturprojekten der Mittelabfluss in diese Länder erheblich zugenommen hat. Mir ist zur Zeit nur bekannt, dass Griechenland nur noch 5% der Projektkosten statt der üblichen 50% kofinanzieren muss. Ist das zutreffend?
Bei welchen Krisenländern ist der Kofinanzierungsanteil auf welchen Prozentsatz gesenkt worden? Gibt es dazu eine Übersicht?
Mit vielem Dank und freundlichen Grüßen
Günter Hesse
Sehr geehrter Herr Hesse,
Sie haben in der Tat Recht. Die Ko-Finanzierungsrate der EU für Projekte im Kohäsionsbereich wurde für die Krisenländer, die Gelder aus dem Europäischer Stabilitätsmechanismus (EFSM), dem Programm für Zahlungsbilanzunterstützung (BoP-Assistance), Programm für Makro-Finanzielle Unterstützung (MFA) erhalten, darunter auch Griechenland, um 10% erhöht. Damit ist in Griechenland für Gelder aus dem Kohäsionsfonds (CF) dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eine Ko-Finanzierungsrate von 95% möglich. Diese Erhöhung der Ko-Finanzierungsrate gilt auch für Rumänien, Portugal, Irland, Lettland und Ungarn.
Für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wurde die Ko-Finanzierung auf 95% festgelegt und auch für Zahlungen aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF) gab es Erleichterungen.
Die einzelnen Entscheidungen finden Sie hier:
•Für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): COM(2011)481 final
•Für den Kohäsionsbereich (EFRE/CF/ESF): COM(2011)482 final • Für den Europäischen Fischereifonds´ (EFF): COM(2011)484 final
Generell gelten folgende Decklungen für die maximalen Ko-Finanzierungsraten in der Förderperiode 2007-2013:
• 75 % der aus dem EFRE oder dem ESF ko-finanzierten öffentlichen Ausgaben. Diese Obergrenze kann auf 80 % heraufgesetzt werden, wenn die förderfähigen Regionen in einem aus dem Kohäsionsfonds unterstützten Mitgliedstaat liegen, bzw. auf 85 %, wenn es sich um Regionen in äußerster Randlage handelt;
• 85 % der aus dem Kohäsionsfonds ko-finanzierten öffentlichen Ausgaben;
• 50 % der in den Regionen in äußerster Randlage ko-finanzierten öffentlichen Ausgaben (neue zusätzliche Mittelzuweisung aus dem EFRE zum Ausgleich der Mehrkosten).
Die Übersicht über die (ohne Zusatzentscheidung) in den jeweiligen Mitgliedsstaaten maximal möglichen Ko-Finanzierungsraten findet sich im Anhang III zur Regulierung 1083/2006.
Damit ergeben sich für die betroffenen Länder folgende maximalen Ko-Finanzierungsraten: 95% für Griechenland, Lettland, Rumänien und Ungarn sowie 85% bzw. 60% für Irland.
Anbei finden Sie noch eine Liste der effektiven Ko-Finanzierungsraten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Inge Gräßle