Dr. Inge Gräßle
Inge Gräßle
CDU
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Frage von Franz R. •

Frage an Inge Gräßle von Franz R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Frau Dr. Gräßle!

Meine Frage betrifft die Entscheidung 1697/2010/(BEH)JN des Europäischen Bürgerbeauftragten. Diese Entscheidung wurde am 26. März 2013 auf der Website des Bürgerbeauftragten veröffentlicht.

http://www.ombudsman.europa.eu/de/cases/decision.faces/en/49601/html.bookmark

Es geht dabei um die Untersuchung eines vermuteten Betrugsfalls durch das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF.

Die Untersuchung betraf eine Nichtregierungsorganisation (NGO), die von der EU Gelder für ein Entwicklungshilfe-Projekt erhalten hatte (siehe Ziffer 2 der Entscheidung).

OLAF schloss seine Untersuchung im Februar 2009 ohne Folgemaßnahmen ab, weil es angeblich nicht möglich gewesen war, die für die NGO verantwortlichen Vertreter zu identifizieren (siehe Ziffer 3).

Im März 2010 machte ein Beamter des Europäischen Rechnungshofes OLAF darauf aufmerksam, dass es sehr wohl möglich war, den früheren Präsidenten der NGO zu identifizieren (siehe Ziffer 4).

In der Folge lehnte es OLAF aber ab, seine Untersuchung wieder aufzunehmen (siehe Ziffer 8 der Entscheidung).

Nach Angaben des Bürgerbeauftragten handelt es sich bei dem früheren Präsidenten der NGO um eine Persönlichkeit in einer hohen öffentlichen Position in der EU (siehe Ziffer 70).

Nach Meinung des Bürgerbeauftragten wären im vorliegenden Fall neue Untersuchungen durch OLAF gerechtfertigt, einschließlich einer direkten Kontaktaufnahme mit dem früheren Präsident der Nichtregierungsorganisation als erstem Schritt (siehe Ziffer 67).

Dies sei auch deshalb angebracht, um jeden möglichen Zweifel über die Verwicklung von Persönlichkeiten in hohen öffentlichen Positionen in der EU in mögliche Betrugsvorwürfe zu vermeiden (siehe Ziffer 70).

Ist Ihnen als Haushaltskontrolleurin dieser Fall zur Kenntnis gebracht worden?

Wenn ja, wurden Sie informiert, um welche Beträge es geht und ob die EU-Kommission bereits auf Rückforderungen verzichtet hat?

Wie beurteilen Sie den Fall?

Mit freundlichen Grüßen

Franz Resser

Dr. Inge Gräßle
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Resser,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis, durch den ich von der Sache selbst Kenntnis bekam. Ich habe die Entscheidung des Bürgerbeauftragten aufmerksam studiert und bin betroffen über diesen Vorgang. Weitere Informationen liegen mir nicht vor, ich werde solche Informationen aber einholen, etwa die, um welche Beträge es geht und warum mit derart durchsichtigen Argumenten operiert wurde. Die Vorwürfe gegen das OLAF, die der Ombudsmann in weiten Teilen bestätigt, wiegen schwer. Daher habe ich mich entschlossen dem Fall nachzugehen. Ich schreibe den Bürgerbeauftragten an mit der Bitte um weitere Informationen. Außerdem stelle ich eine schriftliche parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission, die ich dieser Antwort beifüge. Die Antwort ist später auf der Parlamentshomepage mit meinen Anfragen ( http://www.europarl.europa.eu/sidesSearch/search.do?type=QP&language=DE&term=7&author=28220 ) zu finden. Ich danke Ihnen, dass Sie mich auf diesen Fall aufmerksam gemacht haben und bin für weitere Informationen dankbar.

Die Kontakdaten meines Büros in Brüssel sind:

Dr. Inge Gräßle, MdEP
Europäisches Parlament.
Rue Wiertz, ASP 15 E 158
B * 1047 Brüssel

Tel.: +32 2 2845868
Fax.: +32 2 2849868

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Inge Gräßle

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