Frage an Inge Gräßle von David H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr. Gräßle,
das Bundesverfassungsgericht hat die Klage gegen die steuerfinazierten Euro-Rettungschirme angenommen. Professor Dr. Wilhelm Hankel, einer der Kläger erklärt, dieses Projekt verstoße eindeutig
gegen EU-Verträge und sogar gegen das deutsche Grundgesetz!
Das Gericht habe die Klage den Beteiligten (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) zur Stellungnahme vorgelegt.
Ich würde mich für Ihre Stellungnahme zu dem Vorwurf interessieren. Handelt es sich in der Tat um eine Verfassungsverletzung? Wie sollte das Gericht, Ihrer Meinung nach, entscheiden?
Mit freundlichem Gruß
David Hildenbrand
Quelle: http://www.dr-hankel.de/danksagung-an-die-spender-und-stand-der-klage/
Sehr geehrter Herr Hildenbrand,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht hängigen Rechtstreitigkeit über das so-genannte ´Rettungspaket´.
Ich kann Ihre Frage allerdings aus ganz grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht beantworten: Mit Blick auf die Gewaltenteilung zwischen der rechtsetzenden und der rechtsprechenden Gewalt, wäre ein Kommentar zum jetzigen Zeitpunkt m.E. ungebührlich. Zudem respektiere ich auch die Tatsache, dass es sich hier um den höchsten Spruchkörper eines Mitgliedsstaates handelt.
Ich sehe allerdings dem Richterspruch, wie sie, mit großem Interesse entgegen, da ich ihn für richtungsweisend halte. Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts haben in der Vergangenheit mit Blick auf die weitere Stärkung der demokratischen Verwurzelung der Union in den Mitgliedsstaaten große Klarheit geschaffen. Das Europäische Parlament wird sich der Frage der Stabilitätsinstrumente, unter die das ´Rettungspaket´ fällt, mit großer Aufmerksamkeit widmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Inge Gräßle