Wie stehen sie zu dem Europa Rechtlich schwer zu verstehenden Entschluss mit der grenzabschottung den sie am 29.01.2025 mit getragen haben
Ich lebe seit 10 Jahren in Schwäbisch Gmünd und habe in dieser Zeit die Stadt als sehr weltoffen kennen gelernt, denken sie das sie mit einem solchen Abstimmungsverhalten wirklich ihren Wahlkreis vertreten.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich teile Ihre Ansicht, daß Schwäbisch Gmünd eine weltoffene Stadt ist; daher lebe auch ich sehr gerne hier.
Anderer Ansicht sind wir bei der Einschätzung, wie unsere Vorschläge europarechtlich zu bewerten sind.
Ich vertraue insoweit auf die Expertise des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier. Er hält Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze nach Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten. Nach Paragraf 18 ist Menschen, „die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern“. Und es ist ein Fakt: Deutschland ist ausnahmslos von sicheren Drittstaaten umgeben.
Hans-Jürgen Papier zufolge gibt es keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen.
Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, hält Papier für nicht zulässig. Die etwa aus humanitären Gründen mögliche Ausnahme sei an den Außengrenzen Deutschlands zur Regel geworden. Dies widersprecht jedoch dem Sinn unseres Asylrechts.
Auch den Einwand, Zurückweisungen seien aus europarechtlichen Gründen wie der „Dublin-II-Verordnung“ an der deutschen Außengrenze nicht ohne weiteres möglich, lasse ich nicht gelten; diese Frage stellt sich eigentlich nicht. In der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen. Ein souveräner Staat kann aber nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren. Daher sagen wir in unserem Regierungsprogramm: „Schutz durch Europa“ muss nicht heißen „Schutz in Europa“. Wir können das Asylrecht auch in sicheren Drittstaaten überprüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen nach Gmünd
Ihre Dr. Inge Gräßle