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Frage von Ariane von B. •

Frage an Ina Lenke von Ariane von B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Lenke,

in der Zeitung habe ich gelesen, dass Sie sich für selbständige Frauen einsetzen werden, die Elterngeld bekommen, da diese aus Ihrer Sicht benachteiligt sind.
Auch ich bin selbständig und beziehe seit der Geburt meiner Tochter Elterngeld. Eigentlich eine wirklich tolle Sache.

Da ich vor der Geburt meiner Tochter dabei war, eine Firma aufzubauen, habe ich die Elternzeit jetzt für 2 Monate unterbrochen, um meine Firma weiterzubringen. In der Zeit hatte mein Partner Elternzeit.
Jetzt sagte man mir auf der Elterngeldstelle, dass die Rechnungen, die ich meinen Kunden in den zwei Monaten meiner Nicht-Eltern-Zeit gestellt habe, auch genau in dem Zeitraum eingehen müssen, da ansonsten das Zuflussprinzip zählt und die Zahlung Einfluss auf das Elterngeld nehmen wird. Weiterhin wurde mir gesagt, dass sich der eingehende Betrag dann nicht nur auf den Monat des Eingehens auswirkt, sondern auf den GESAMTEN Elterngeldzeitraum.

Das kann doch nun wirklich nicht sein! Wo haben man denn schon gesehen, dass von einem Auftraggeber eine Rechnung am selben Tag bezahlt wurde, an dem der Auftrag abgeschlossen war oder eigentlich schon vorher? In meiner Branche ist es durchaus üblich, dass Rechnungen erst 4-6 Wochen später bezahlt werden.
Ich empfinde diese Behandlung von Selbständigen wirklich ungerecht. Nicht genug, dass ich bis zum Tag der Entbindung gearbeitet habe, weil für uns Selbständige das Wort Mutterschutz ein Fremdwort ist. Jetzt wird auch noch das Geld, das ich in der Elterngeldfreien Zeit erarbeitet habe, auf das Elterngeld angerechnet. Das Zurückzahlen des erhaltenen Elterngelds aufgrund verspätet eingehender Rechnungszahlungen bringt uns selbständige Frauen finanziell in eine wirklich enge Lage.
Sehen Sie, Frau Lenke, irgendeine eine Chance, dass bei diesem Gesetz noch nachgebessert wird und die Selbständigen mit den Angestellten gleichgestellt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Ariane von Britton

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