Frage an Ina Lenke von Frank Z. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Lenke,
meine Frage bezieht sich auf die sogenannte Riester Rente und deren Förderquoten. Diversen Angeboten verschiedener Anbieter dieses Produktes zur Altersvorsorge entnehme ich folgendes: Die Förderquote des hochdotierten Alleinverdieners ohne Kinder liegt regelmässig über der Förderqoute von normal verdienenden Ehepaaren mit 2 Kindern. Wie kann diese Regeliung mit dem Willen zur stärkeren Fördeung von Familien vereinbar sein. Die Familie steht unter dem besonderen Schutz (sicherlich auch einem finanziellen) des Staates, wieso ist das schon bei diesem kleinen "Praxisbeispiel "nicht so?
Sehr geehrter Frank Zimmermann,
danke für Ihre Mail über die Förderquoten bei der Riesterrente. Man muss bei der Betrachtung der Förderung folgendes unterscheiden:
Für das Ansparen der Riesterrente wird vom Staat eine Zulage gezahlt. Die sich daraus ergebende Förderquote ist immer für Geringverdiener höher als für Gutverdiener. Sie ist aufgrund der Kinderzulage auch immer höher für Erziehungsleistende als für Nicht-Erziehungsleistende. Diese Zulage stellt sicher, dass auch die Sparer eine Förderung erhalten, die gar keine Steuer zahlen.
Daneben gibt es die steuerliche Förderung durch den zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbetrag. Das bedeutet, jeder kann die Einzahlungen, die er für die Riesterrente aufbringt, von der Steuer absetzen. Der Grund, warum diese Steuerabzugsfähigkeit eingeführt wurde ist, dass die Riesterrente nachgelagert besteuert wird und daher sicherzustellen ist, dass die Einzahlungen aus unversteuertem Einkommen stammen. Denn es gilt das Verbot der Doppelbesteuerung des Einkommens. Da jemand mit hohem Gehalt wie jeder andere Sparer auch, bis zu 4 Prozent seines Einkommens in die Riesterrente investieren kann, wird bei ihm der Steuerabzug etwas höher ausfallen als bei jemandem der gar keine oder geringfügige Steuern bezahlt. Daher kann es zu den von Ihnen beschriebenen höheren "Förderquoten" für Besserverdienende kommen, wenn diese einer höheren Steuerpflicht unterliegen. Denn ein alleinstehender Gutverdiener zahlt ja viel höhere Steuer als ein Ehepaar, das vom Ehegattensplitting profitiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ina Lenke