Ina Latendorf
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DIE LINKE
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Frage von Arndt M. •

Share Deals in der Landwirtschaft

Sehr geehrte Frau Latendorf,

Sie kennen das Problem, dass sich immer mehr außerlandwirtschaftliche Investoren auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt Flächen sichern und sich dabei der so genannten Share Deals bedienen. Wie bewerten Sie den Ausverkauf der landwirtschaftlichen Böden und die Bodenkonzentration im Besitz von wenigen Kapitalgesellschaften insbesondere in Ostdeutschland? Welche Initiativen ergreifen Sie, um diese Praxis der Share Deals, die zahlreiche kleine und mittelständische Agrarbetriebe benachteiligt, zu beenden?

Mit freundlichen Grüßen

A. M.

Ina Latendorf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr M.,

Vielen Dank für Ihre Frage. Seit vielen Jahren fordert DIE LINKE eine Bodenpolitik, die ortsansässige Agrarbetriebe vor landwirtschaftsfremden Investoren und spekulativem Bodenerwerb schützt. Gerade in Ostdeutschland sind explodierende Boden- und Pachtpreise ein seit langem bekanntes Problem. Die Preise haben ein Niveau erreicht, dass mit landwirtschaftlichen Erlösen nicht mehr zu realisieren ist. Statt durch ortsansässige Agrarbetriebe, Existenzgründer oder Junglandwirte werden landwirtschaftliche Flächen immer öfter durch kapitalstarke außerlandwirtschaftliche Investoren aufgekauft, die die aufgerufenen Preise stemmen können und ihrerseits die Preisspirale nach oben drehen. Das ist eine Entwicklung, die gesellschaftspolitisch hochproblematisch ist. Insbesondere diejenigen, die die Fläche bewirtschaften, drohen den Zugriff auf ihre Produktionsgrundlage zu verlieren. Dieser Zustand gefährdet auch unsere Ernährungssouveränität, denn wem das Land gehört, der bestimmt, was dort für wen zu welchen Bedingungen produziert wird. Außerdem sind Kapitalgesellschaften primär an kurzfristigem Profit orientiert, was auch mit einer nicht nachhaltigen Bewirtschaftung der erworbenen Flächen einhergehen kann. Statt regionaler Wirtschaftskreisläufe und damit einer Stärkung der ländlichen Räume insgesamt, produzieren vor allem Lohnunternehmen ohne feste Verwurzelung vor Ort Cash Crops für die Weltmärkte. Die Landnahme trägt damit zu einer Verödung des ländlichen Raums  bei und wird bis in die Gegenwart durch verschiedene politische Fehlentscheidungen begünstigt. So hat beispielsweise die staatliche Bodenverwaltungs- und -verwertungs GmbH seit 1992 volkseigenen Grund und Boden in Größenordnungen ohne sinnvolle sozioökonomische oder agrarstrukturelle Kriterien an den Höchstbietenden veräußert. DIE LINKE hat gegen die Aktivitäten dieser Treuhandtochter stets auf das Schärfste protestiert und zuletzt im Juni 2023 dem Bundestag ein eigenes Verpachtungskonzept für die verbliebenen Flächen vorgeschlagen (Drucksache 20/6548), welches leider keine Mehrheit gefunden hat. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass auch Bündnis 90/Die Grünen und die SPD mit Ablehnung votierten. Das Thema BVVG setzen wir regelmäßig auf die Tagesordnung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages.

Die sogenannten Share Deals sind ein beliebtes Instrument finanzstarker Investoren zur Vermeidung der Grundsteuer. Während Privatpersonen diese Steuer kaum umgehen können, treiben Megadeals mit Immobilien die Bodenpreise – v.a. in Ostdeutschland – in die Höhe. Share Deals unterlaufen kommunale Vorkaufsrechte, heizen auch in Städten Mietpreise weiter an und erleichtern Geldwäsche. Daher müssen Share Deals unattraktiver und teurer gemacht werden, u.a. durch Einführung eines gestuften quotalen Systems sowie Fristverlängerungen für Anteilserwerbe. Die Fraktion DIE LINKE hat im Bundestag einen entsprechenden Antrag gestellt (Drucksache 19/10067), der ebenfalls keine Mehrheit fand und dem auch Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmten. Außerdem haben wir ein Rechtsgutachten zu Fragen der Weiterentwicklung der rechtlichen Steuerungsinstrumente des landwirtschaftlichen Bodenmarktes erarbeiten lassen. Herausgekommen sind konkrete und rechtssichere Vorschläge. Share-Deals im landwirtschaftlichen Bodenmarkt könnten beispielsweise ab einer Größenordnung von über 25 Prozent Unternehmensbeteiligung unter Genehmigungspflicht gestellt werden. Vorkaufsrechte sind für gemeinnützige Siedlungsunternehmen, aber auch ortsansässige Landwirte und kooperative Zusammenschlüsse wie Genossenschaften und Solidarische Landwirtschaft regelbar. Außerlandwirtschaftliche Investoren kämen somit nicht zum Zug. Die durch Vorkaufsrecht erworbenen Flächen können weiterhin in ein Zweckvermögen wie bspw. einen Bodenfonds überführt, hier langfristig bevorratet und an ortsansässige, gemeinwohlorientierte Landwirte und Kooperativen verpachtet werden. Weiterhin ist ein Preisdeckel für landwirtschaftlichen Boden regel- und auch durchsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ina Latendorf

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