Sollte der Süntel NAtionales NAturmonoment mit Kreis Hameln-Pyrmont und schaumburg werden un der Gesteinsabbau im Süntel verboten werden
Vielen Dank für die Anfrage.
Ein Nationales Naturmonument ist ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, dass aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen seiner Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festgesetzt wird. Als Grundlage dient der § 24 BNatSchG.
Der Süntel als Höhenzug mit einer Höhe bis 440 m hat die Voraussetzungen, um ein Nationales Naturmonument im Landkreis Hameln-Pyrmont auszuweisen und sollte an den Landkreis als Möglichkeit für die Meldung an das Land herangetragen werden. Ausläufer liegen auch im Landkreis Schaumburg, bei einer potenziellen Ausweisung sollte das im Landkreis Schaumburg liegende und ineinander übergehende Wesergebirge mitgedacht werden.
Der Schutz von bestimmten Teilen von Natur und Landschaft ist durch Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiet im Süntel zwar gegeben, aber eine flächige Ausweisung als Nationales Naturmonument des Süntels würde den gesamten Höhenzug umfassen. Dementsprechend wäre auch kein weiterer Gesteinsabbau im Süntel möglich.
Seit Jahrzehnten findet ein Gesteinsabbau im Süntel statt, der einen tiefen Einschnitt in das Gebirge darstellt und immer wieder erweitert wurde.
Mit dem Schichtgebirge geht der Süntel nach Westen in die schmale Gipfelkette des Wesergebirges über. Gerade der Hohenstein mit seinen bis zu 60 m hohen Wandfluchten prägt das Landschaftsbild im Süntel. Es gibt im Süntel zahlreiche Besonderheiten wie Wasserfälle, Karstquellen Hangrutschungen, schluchtartige Kerben, Zerrspalten und Höhlen. Der Hohenstein zählt zu den ältesten Naturschutzgebieten in Deutschland (Ausweisung 1930).