(...) Bislang wurde von der generellen Verpflichtung, kostenfreie Service-Rufnummern oder Rufnummern über eine normale Ortsnetznummer anzubieten, abgesehen. Diese Verpflichtung würde auch freiwillige Leistungen eines Anbieters erfassen. (...)
Sehr geehrter Herr Freyer,
vielen Dank für Ihre Frage.
(...) Tierschutzrechtliche Vorschriften gelten daher unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere für alle landwirtschaftlichen sowie gewerblichen Tierhaltungen. Es gibt derzeit keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass es in großen Tierbeständen nicht möglich wäre, die Tierschutzvorschriften einzuhalten oder, dass es grundsätzlich einen Zusammenhang zwischen der Bestandsgröße und der Tierfreundlichkeit einer Haltung gibt. (...)
(...) Wenn ich Artikel 146 GG richtig verstehe, dann wurde er bereits umgesetzt mit der Wiedervereinigung: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt," heißt es im ersten Teil des Artikels, und das GG gilt heute in Hamburg und in Dresden gleichermaßen. Der zweite Teil des Artikel 146 handelt von der Geltungsdauer des GG: es "verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (...)
(...) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) teilt die Auffassung, dass auch für extensiv gehaltene Rinder aus Gründen des Tierschutzes und der Fleischqualität die Möglichkeit zur Schlachtung im Haltungsbetrieb eröffnet werden sollte. Daher hatte das BMELV im Entwurf einer 1. (...)