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Ilse Aigner
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Frage von Yves B. •

Frage an Ilse Aigner von Yves B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Aigner,

folgendem Artikel: http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/raus-auf-die-weide/
über Vorschläge fast aller großen dt. Entwicklungs-, Tierschutz- und Umweltverbände zu einer (von der EU-Kommission z.Z. vorbereiteten) Agrarpolitikreform ist deren alarmierende Bilanz der bisherigen Praxis zu entnehmen:

-(Wirtschafts-)Entwicklung:
Aufgrund Verteilung der meisten EU-Gelder für Bauern und Lebensmittelfirmen (ca. 60 Mrd. Euro/ Jahr) nach bewirtschafteter Fläche gingen 80% der Zahlungen an nur 30% der Betriebe. Zudem würden Agrarexporte und z.B. vollautomatische Riesenställe bezuschusst, deren Fleischüberschuss oft billig in Entwicklungsländer ausgeführt werde. Wie mir scheint, kommen zu großbetriebsfreundlichen Wettbewerbsverzerrungen also noch selbstversorgungsfeindliche Billigexporte in abhängige Staaten.

-Umweltschutz:
Anstatt umweltfreundlichen (Öko-)Landbau zu unterstützen (Erosion, Trinkwasserverschmutzung), sei die EU-Politik schuld am Schwund klimafreundlicher Landschaften und der Bedrohtheit sämtlicher Feldvogelarten.

-Tierschutz:
Auch unter diesem Aspekt werden besagte Riesenstallzuschüsse kritisiert.

Laut Artikel hat Ihr Sprecher den Wunsch der Verbände an Sie, sich für ihre Belange bei der EU einzusetzen, zurückgewiesen. Es ist keine Reaktion auf obige Kritikpunkte der Verbände genannt, mit Ausnahme der Behauptung, Umweltverstöße würden geahndet. Kritiker, heißt es, bezweifelten die Effizienz der betreffenden Regeln.

Ich bitte angesichts dessen um Auskunft, inwieweit der Sprecher Ihre Haltung korrekt vertritt und weshalb die Bundesregierung es laut Artikel für die Aufgabe des Steuerzahlers hält, Bauern künstlich für den demnach reich versorgten Weltmarkt wettbewerbstauglich zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Yves Busch

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Sehr geehrter Herr Busch,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie kritisieren u. a. „Riesenstallzuschüsse“ aus Gründen des Tierschutzes. Eine Tierhaltungsanlage lässt sich aber nicht pauschal anhand ihrer Größe bewerten. Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige, wettbewerbsfähige Zucht, die sowohl den Tierschutz als auch den Umweltschutz sowie den Verbraucherschutz beachtet. Soweit die Größe einer Tierhaltungsanlage von Bedeutung ist, wie z. B. bei den Emissionen, gelten entsprechende Größenabhängige Regelungen. So fordert das Bundesimmissionsschutzgesetz ein Genehmigungsverfahren für Intensivstallanlagen, die eine bestimmte Zahl von Stallplätzen überschreiten.

Demgegenüber setzt Tierschutz am einzelnen Tier an und ist daher unabhängig von der Zahl der Tiere in einem Betrieb zu sehen. Tierschutzrechtliche Vorschriften gelten daher unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere für alle landwirtschaftlichen sowie gewerblichen Tierhaltungen. Es gibt derzeit keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass es in großen Tierbeständen nicht möglich wäre, die Tierschutzvorschriften einzuhalten oder, dass es grundsätzlich einen Zusammenhang zwischen der Bestandsgröße und der Tierfreundlichkeit einer Haltung gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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