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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Conny P. •

Frage an Ilse Aigner von Conny P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Aigner,

vielleicht erinnern Sie sich noch an die Mutterkuhhaltung mit Schießerlaubnis nach Tierschutzschlachtverordnung, von der ich Ihnen hier vor längerer Zeit berichtet habe. Aus angeblichen Hygienegründen durften wir unsere Tiere nicht mehr wie bisher auf der Weide töten, um sie stressfrei schlachten zu können. Leider hat die EU-Kommission es nicht für nötig gehalten, uns jemals auf unsere Anfrage zu antworten, nachdem Sie uns mitgeteilt hatten, wohin wir uns wenden sollten.

Nun gibt es wieder einen Mutterkuhbetrieb weniger - unsere super gesunden und unbelasteten Tiere haben wir vor zwei Wochen verkauft, da Rechtssicherheit offenbar EU-weit nicht zu bekommen ist. Mit viel Stress werden sie nun verladen und lebend zum Schlachten gebracht...

Welchen Stellenwert hat für Sie der Tierschutz in Bezug auf Nutztiere und gibt es noch Bestrebungen, das Töten mittels Kugelschuss auf der Weide für ganzjährig im Freiland gehaltene Tiere wieder möglich zu machen? Und wenn ja wann?

Wir sind jedenfalls tief enttäuscht, dass es für Landwirte, die alles tun, um ihre Tiere stressfrei zu töten, keinerlei Lobby gibt...

MfG

Conny Pasch

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Pasch,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es trifft leider zu, dass nach unmittelbar geltendem EU-Recht der Kugelschuss zur Schlachtung von extensiv gehaltenen Rindern auf der Weide mit anschließendem Transport der Schlachtkörper in einen zugelassenen Schlachtbetrieb nicht zulässig ist.

Die amtliche Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs muss alle Aspekte abdecken, die für den Schutz der Bevölkerung und gegebenenfalls für den Schutz der Tiergesundheit sowie für das Wohlbefinden der Tiere von Bedeutung sind. Nach geltendem Gemeinschaftsrecht dürfen gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel IV Nummer 2b der Verordnung (EG) 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs nur lebende Tiere in die Schlachtanlage gebracht werden. Die Verordnung sieht als Ausnahmen von diesem Grundsatz in Abschnitt III vor, dass die Lebensmittelunternehmer mit Genehmigung der zuständigen Behörde Bisons unter bestimmten Voraussetzungen am Herkunftsort schlachten dürfen.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) teilt die Auffassung, dass auch für extensiv gehaltene Rinder aus Gründen des Tierschutzes und der Fleischqualität die Möglichkeit zur Schlachtung im Haltungsbetrieb eröffnet werden sollte. Daher hatte das BMELV im Entwurf einer 1. Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vorgesehen, die Schlachtung anderer Rinder als Bisons im Haltungsbetrieb unter bestimmten Bedingungen zuzulassen.

Auf Grund der vorgesehenen Abweichungen von den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts musste der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission (KOM) und den anderen Mitgliedstaaten notifiziert werden. Im Rahmen dieses Notifizierungsverfahrens erhob die KOM Einwände u. a. auch gegen die vorgesehene Regelung zur Schlachtung extensiv gehaltener Rinder am Herkunftsort mit der Begründung, dass die Möglichkeit zur Schlachtung außerhalb eines Schlachthofes eine so erhebliche Abkehr von den Grundprinzipien des EU-Lebensmittelhygienerechts darstellt, dass nach einer gemeinschaftlichen Lösung gesucht werden müsse.

Das BMELV wird sich vor diesem Hintergrund weiterhin nachdrücklich für eine schnellstmögliche Anpassung des Gemeinschaftsrechts einsetzen. Die Fragestellung soll im Rahmen der in diesem Monat begonnenen Beratungen bei der KOM zur Modernisierung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung berücksichtigt werden.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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