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Antwort von Ilse Aigner
CSU
• 08.11.2010

(...) bei dem von Ihnen geschilderten Sachstand könnte es sich um ein Problem der so genannten Lockvogelangebote handeln, bei denen der Anbieter mit einem günstigen Angebot wirbt, welches der Verbraucher dann nicht vorfindet. Nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Werbung für ein Angebot irreführend und damit unlauter, wenn unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung der Werbung diese Ware nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der erwarteten Nachfrage vorrätig ist. (...)

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