Frage an Ilse Aigner von Wolfgang M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Fr. Aigner,
eine nur mit "Moritz" bezeichnete Person oder Firma hat über eine fremde Bank Geld von meinem Konto eingezogen.
Der Name und der eingezogene Betrag sagen mit überhaupt nichts.
Hier habe ich bereits die erste Frage: Warum ist es nicht gesetzlich festgelegt, dass bei einer Lastschrift der Einziehende so genau spezifiziert sein muss, dass man sich mit ihm in Verbindung setzen kann?
Dann könnte man sich mit dem Einziehenden in Verbindung setzen und die Angelegenheit klären.
Haben Sie vor, hier etwas zu verbessern?
Ich habe mich mit meiner Hausbank in Verbindung gesetzt und sie gebeten, den Einziehenden für mich in Erfahrung zu bringen. Meine Hausbank hat mir nur angeboten, das Geld zurückzubuchen, aber mir gleichzeitig mitgeteilt, dass Gebühren auf mich zukommen, wenn der Anspruch des Einziehenden rechtmäßig war. Das könnte rein theoretisch dann passieren, wenn der Name des Einziehenden auf dem Kontoauszug nicht mit dem Namen des Geschäfts übereinstimmt, in dem die EC-Karte vorgelegt wurde. Das habe ich auch schon erlebt.
Ich habe mich dann mit der einziehenden Bank in Verbindung gesetzt und sie gebeten, mir den Einziehenden an Hand der auf meinem Auszug vorhandenen Kontonummer mitzuteilen. Das hat sie nicht getan und mich stattdessen wieder an meine Hausbank verwiesen.
Das ergibt die zweite Frage:
Warum darf ich nicht Namen und Adresse desjenigen erfahren, der sich bei meinem Konto bedient? Müsste es hier nicht einen absolut eindeutigen Rechtsanspruch geben? Haben Sie vor, hier etwas zu verbessern?
Ich wende mich auf diesem Wege an Sie, weil ich meine, dass die Antwort von allgemeinem Interesse ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Mücke