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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Rolf S. •

Frage an Ilse Aigner von Rolf S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner,

Apple macht Reklame, dass man ab 15.6.2010 das neue iphone 4G vorbestellen kann. Das habe ich als Erster bei
FundK Apple Premium Reseller Hannover
www.fundk.com
Baringstraße 6
30159 Hannover
getan (32 GB, schwarz). Ab dem 24.06. sollte man die Geräte bekommen.
Ich habe kein Gerät bekommen. Angeblich seien nur 16 GB iphone und zwei 32 GB Ausstellungsstücke geliefert worden.
Ich habe mir dann ein weiteres iphone 4 mit 32 GB in schwarz bestellt, diesmal bei t-mobile. Mir wurde eine Lieferung innerhalb von 1 Woche versprochen.
Gestern (30.06.2010) bekam ich "meine" T-Mobile Karte für ein iphone 3 (drei!). Auf dem Begleitblatt mit Tarifen steht: "Erleben Sie das neue iPhone 3GS". Das ist gar nicht neu.
Ich habe die angegebene Telefonnummer angerufen. Nach 10 min hatte ich immer noch keinen Kundenberater am Telefon (erst Abfragen per Computer, dann meine Einwilligung zur Gesprächsaufnahme -angeblich zur Qualitätssicherung, dann Wartemusik). Das Telefongespräch hat mich 0,96 Euro gekostet. Ich habe nach 10 min Warten aufgelegt.
Ich bin enttäuscht, was in diesem Land alles möglich ist. Unternehmen dürfen Versprechungen machen, von denen sie wissen müssen, dass sie falsch sind. Das ganze Land darf auf die Termine 15.6. und 24.6. eingestimmt werden. Und wenn Unternehmen nicht liefern, dann ist das angeblich die große Nachfrage.
Wir Menschen dürfen keine falschen Versprechungen machen, um andere dazu zu bringen, mit uns einen Vertrag zu schließen.
Die Unternehmen können all ihren Aufwand als Betriebsausgaben absetzen und wir Verbraucher haben nur Ärger, vergeuden unsere Zeit und haben Kosten, die wir von unserem Netto bezahlen müssen. So wollen wir doch unser Land nicht haben. Was tut die Politik?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Rolf Schaefer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schäfer,

bei dem von Ihnen geschilderten Sachstand könnte es sich um ein Problem der so genannten Lockvogelangebote handeln, bei denen der Anbieter mit einem günstigen Angebot wirbt, welches der Verbraucher dann nicht vorfindet. Nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Werbung für ein Angebot irreführend und damit unlauter, wenn unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung der Werbung diese Ware nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der erwarteten Nachfrage vorrätig ist. Als angemessen wird im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage angesehen, es sei denn, der Unternehmer kann Gründe nachweisen, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen.

Ein etwaiges wettbewerbswidriges Verhalten begründet jedoch keinen Anspruch auf die Lieferung der beworbenen oder einer vergleichbaren Ware. Hier können die Wettbewerber oder die Verbraucherzentralen die unlauter agierenden Unternehmen lediglich auf Unterlassung verklagen.

Um Unternehmen davon abzuhalten, solche unlauteren Geschäftspraktiken anzuwenden, enthält das UWG einen Gewinnabschöpfungsanspruch. Danach ist es möglich, den aus einer unlauteren Handlung erlangten Gewinn des Unternehmens abzuschöpfen. Unlauteres Handeln kann und darf sich im Interesse der Verbraucher und der fair handelnden Mitbewerber nicht lohnen.

In dem geschilderten Fall, kann es sinnvoll sein, die nächstgelegene Verbraucherzentrale zu unterrichten, damit diese in die Lage versetzt wird, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Es gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der mit staatlichen Mitteln geförderten Verbraucherzentralen e. V., Verbraucher zu beraten, zu informieren und bei der Verfolgung Ihrer Rechte zu unterstützen. Die Adresse finden Sie auch unter www.verbraucherzentrale.de.

Was die Frage der Warteschleifen in Telefonhotlines betrifft, kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung das Problem erkannt hat und an einer Lösung arbeitet. Zukünftig sollen Warteschleifen nicht auf Kosten der anrufenden Verbraucher gehen. Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erarbeitet zurzeit mit dem BMELV eine entsprechende Regelung zur Ergänzung des Telekommunikationsgesetzes. Diese Regelung wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 in Kraft treten.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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