(...) Die Gefahr von Netzdiensten wie Google Street View besteht nicht allein in der Veröffentlichung von abfotografierten Häuserfassaden, Vorgärten oder Grundstücken. Das eigentliche Geschäftsmodell und Problem besteht in der Verknüpfung und Vermarktung dieser Daten mit anderen Informationen. (...)
(...) Weil das derzeit geltende Recht keine eindeutigen Regelungen zum Umgang mit so genannten Geodaten enthält, war es mir wichtig, mich in Gesprächen mit Vertretern von Google für eine Regelung einzusetzen, die den Bürgern ein Recht zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen zugesteht. Eine solche Regelung, die den Interessen der Nutzer wie auch den Interessen des Einzelnen gerecht wird, haben wir mit Google vereinbart. (...)
(...) Nach eigener Aussage hat Google inzwischen Aufnahmen in allen Deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten gemacht. In den Verhandlungen mit Google haben wir allerdings erreicht, dass Google sich verpflichtet hat, von Aufnahmen, gegen deren Veröffentlichung Widerspruch erhoben wurde, auch die Rohdaten zu löschen. Auf diese Weise können die Aufnahmen auch nachträglich nicht wiederhergestellt werden. (...)
(...) Die Verbraucher können also spätestens seit diesem Zeitpunkt auch ohne feste Packungsgrößen die Preise von Erzeugnissen fundiert beurteilen und miteinander vergleichen. Im europäischen Fertigpackungsrecht wird zudem weiterhin dafür gesorgt, dass die Verbraucher nicht durch Mogelpackungen irregeführt werden (Täuschungsverbot) und dass sie jederzeit erkennen können, wie viel die tatsächliche Füllmenge einer Packung beträgt. (...)
(...) Indem wir in den Verhandlungen mit Google durchgesetzt haben, dass alle Wohnhäuser, deren Mieter oder Eigentümer Widerspruch gegen die Veröffentlichung erheben, unkenntlich gemacht werden, haben wir einen wesentlich umfassenderen Schutz des Einzelnen und seiner Privatsphäre erreicht. Sinn und Zweck des Urheberrechts ist im Übrigen nicht der Schutz der Privatsphäre, sondern der des geistigen Eigentums. (...)