Frage an Ilse Aigner von Nick W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
im ARD-Morgenmagazin [1] behaupten Sie, dass es in Deutschland ein international einzigartiges Recht gebe, Firmen wie Google die Veröffentlichung von Bildern wie sie für den Streetview-Dienst angefertigt werden zu untersagen. Mir ist kein deratiges Gesetz bekannt. Meines Wissens handelt es sich um eine freiwillige Verpflichtung von Google.
Können Sie mir bitte das Gesetz nennen, das sie ansprechen?
Grüße,
Nick Wellnhofer
[1] http://mediathek.daserste.de/daserste/servlet/content/5205078?pageId=487890&moduleId=435054
Sehr geehrter Herr Wellnhofer,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Google ist mit seinem Dienst Google Street View bereits in über 20 Staaten aktiv. Für den Herbst ist auch die Veröffentlichung von Aufnahmen aus den 20 größten Städten Deutschlands geplant. Anders als in anderen Staaten gab es in Deutschland bei einem erheblichen Teil der Bevölkerung Sorgen um den Schutz der Privatsphäre angesichts der Veröffentlichung der Aufnahmen von Wohnhäusern im Internet und den Gefahren, die durch die Verknüpfung solcher Daten mit anderen Datensammlungen entstehen könnten.
Weil das derzeit geltende Recht keine eindeutigen Regelungen zum Umgang mit so genannten Geodaten enthält, war es mir wichtig, mich in Gesprächen mit Vertretern von Google für eine Regelung einzusetzen, die den Bürgern ein Recht zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen zugesteht. Eine solche Regelung, die den Interessen der Nutzer wie auch den Interessen des Einzelnen gerecht wird, haben wir mit Google vereinbart. Eine vergleichbare Regelung in anderen Staaten, in denen der Dienst Street View aktiv ist, gibt es nicht.
Für die Zukunft ist es allerdings wichtig, dass wir auch die erforderlichen Regelungen für den Umgang mit so genannten Geodaten schaffen. Wie solche Regelungen aussehen könnten, wird am 20. September 2010 Thema eines Spitzengesprächs, zu dem Bundesminister de Maizière eingeladen hat.
Ich bin zuversichtlich, dass wir hierbei Lösungen erarbeiten, die die Interessen der Nutzer ebenso wie das schutzwürdige Interesse des Einzelnen berücksichtigt.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter http://www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB