Frage an Ilse Aigner von Marcus M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Aigner,
ich freue mich, dass es in der google streetview- Thematik etwas voran gegangen ist. Ich freue mich auch über die Möglichkeit, Widerspruch einlegen zu dürfen.
Allerdings stört mich an dem Sachverhalt, dass die Fotos überhaupt gemacht werden. Es werden also Rohdaten erhoben und nachträglich bearbeitet. Was passiert eigentlich mit den Rohdaten? Wer glaubt, dass diese gelöscht und nicht mehr verwendet werden ist naiv. Hinzu kommt, dass Google offiziell zugibt, mit dem amerikanischen Inlandsgeheimdienst NSA zusammen zu arbeiten.
Hier meine Fragen:
A) Können Sie durchsetzen, dass vom Eigentum/Besitz jener Bürger, welche von Anfang an widersprechen, erst gar keine Bilder gemacht werden?
B) Wieso kann ein Konzern wie Google einfach so daher kommen und auf diese Weise seine Interessen über die Köpfe aller Bürger hinweg durchsetzen? Ich dachte immer, dass dies nur Regierungen praktizieren?
Es besteht ein Unterschied, ob weltweit gezielt abrufbare Massendaten gegen den Willen der Bürger erhoben werden oder ob ein Tourist von einem einzelnen Haus ein Foto auf seiner privaten Netzseite veröffentlicht. "Google Erde" ist schon grenzwertig, aber "Google Straßenblick" toppt die Dreistigkeit dieses Konzerns, alles über jeden wissen zu müssen.
Meiner Meinung nach sollten Sie dafür sorgen, dass Google Streetview für Deutschland tabu ist.
Wohin die Politik der ewigen Kompromisse aufgrund zu vieler Mitschwätzer, Soziologen und anderer "Experten" führt, erleben wir täglich.
Jetzt wäre eine knallharte Linie gegen den Google-Wahnsinn dringend notwendig!
Mit freundlichen Grüßen
M. Menzenberg
Sehr geehrter Herr Menzenberg,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Zu ihrer ersten Frage muss ich Ihnen mitteilen, dass es nicht möglich ist, durch einen Widerspruch zu erreichen, dass vom Wohnhaus des Betroffenen keine Aufnahmen angefertigt werden. Die Bilder wurden bereits seit 2008 aufgenommen. Nach eigener Aussage hat Google inzwischen Aufnahmen in allen Deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten gemacht. In den Verhandlungen mit Google haben wir allerdings erreicht, dass Google sich verpflichtet hat, von Aufnahmen, gegen deren Veröffentlichung Widerspruch erhoben wurde, auch die Rohdaten zu löschen. Auf diese Weise können die Aufnahmen auch nachträglich nicht wiederhergestellt werden.
Nach der geltenden Rechtslage ist es nicht verboten, Aufnahmen von Gebäuden von einer öffentlichen Straße aus anzufertigen und diese zu veröffentlichen. Google benötigte hierfür also keine staatliche Genehmigung. Derzeit prüfen wir allerdings inwieweit gesetzliche Regelungen zum Umgang mit so genannten Geodaten erforderlich sind.
Unser Ziel ist es, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der sowohl dem Interesse der Nutzer von Diensten wie Google Street View als auch dem Interesse des Einzelnen am Schutz der Privatsphäre gerecht wird.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter http://www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB