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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Daniel J. •

Frage an Ilse Aigner von Daniel J. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

Mich würde gerne interessieren, warum Sie gegenüber Google im Bezug auf den Dienst Street View nur als Bittstellerin auftreten bzw. verbal Forderungen stellen, anstatt die bestehenden Gesetze zu vollziehen?

Meines Wissens nach ist es zwar grundsätzlich erlaubt Fotos von jedem Gebäude zu machen und zu veröffentlichen, jedoch nur wenn dies vom öffentlich zugänglichen Grund aus passiert und dem normalen Blickfeld eines Menschen entspricht. Hilfsmittel wie Leitern oder an Stöcke montierte Kameras sind nicht gestattet. Im Bildrecht läuft dies unter Panoramafreiheit.

Die Höhe der Kameras von Google Streetview ist knapp 3m und damit weit höher als jeder Mensch. Somit sind meines Erachtens sämtliche Aufnahmen nicht geeignet veröffentlicht zu werden. Wird dies jedoch so hingenommen, wird damit ein Präzidenzfall geschaffen und damit die Panoramafreiheit enorm ausgeweitet. Dann darf in Zukunft jeder sich mit einer Leiter an einen Zaun oder Hecke stellen und in das Grundstück fotografieren. Ich denke vor allem Sie als Person des öffentlichen Lebens würden es zu Recht nicht wollen, dass ständig in Ihr Grundstück fotografiert wird, wenn Sie sich dort sonnen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Jazdzewski

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Jazdzewski,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Begriff der Panoramafreiheit, den Sie in Ihrer Frage ansprechen, stammt aus dem Urheberrecht. Urheberrechtlich geschützt sind allerdings nur persönliche geistige Schöpfungen. Dies ist bei der ganz überwiegenden Zahl von Wohngebäuden jedoch nicht der Fall. Mietern oder Eigentümern stehen in der Regel keine Urheberrechte an den von Ihnen bewohnten Gebäuden zu. Solche Rechte könnten lediglich in bestimmten Fällen Architekten zustehen.

Indem wir in den Verhandlungen mit Google durchgesetzt haben, dass alle Wohnhäuser, deren Mieter oder Eigentümer Widerspruch gegen die Veröffentlichung erheben, unkenntlich gemacht werden, haben wir einen wesentlich umfassenderen Schutz des Einzelnen und seiner Privatsphäre erreicht. Sinn und Zweck des Urheberrechts ist im Übrigen nicht der Schutz der Privatsphäre, sondern der des geistigen Eigentums.

Für die Zukunft ist es uns wichtig, den Umgang mit so genannten Geodaten allgemein festzulegen, damit sowohl die Nutzer von Diensten wie Google Street View, als auch der einzelne von Aufnahmen Betroffene wissen, welche Rechte Ihnen zustehen. Deswegen prüfen wir derzeit welche gesetzlichen Regelungen hierfür gegebenenfalls erforderlich sind.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter http://www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner MdB

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