
(...) nach der Föderalismusreform I sind die Bundesländer aufgerufen, ein eigenes Versammlungsrecht zu erlassen. Das bayerische Versammlungsrecht soll dafür sorgen, dass Versammlungen insbesondere an Orten und an Tagen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der unsäglichen und verabscheuungswürdigen Diktatur der Nationalsozialisten stehen, einfacher und rechtssicher verboten werden können. (...)