Leider liegt dies nicht in meinem Zuständigkeitsbereich
Im Freistaat Bayern ist kein gesondertes Informationsfreiheitsgesetz verankert.
Zunächst möchte ich betonen, dass soweit Mitglieder des Bayerischen Landtags als Wahlbeobachter nach Russland gereist sind, dies weder im Auftrag des Bayerischen Landtags geschah, noch eine Kostenübernahme durch den Landtag hierfür erfolgte.
Da das Aushandeln solcher Optionen zur (Bürger-)Beteiligung in erster Linie Kompetenz der Kommunen ist (vgl. Otterfing), empfehle ich Ihnen, sich direkt an Ihre Gemeinde oder Stadt zu wenden, um Informationen über gegenwärtig geplante Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien zu erhalten.
Bezüglich Ihrer konkreten Anmerkungen zur Antwortquote auf abgeordnetenwatch.de kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass ich auch als Landtagspräsidentin keine Stellungnahme zum Antwortverhalten von anderen Abgeordneten abgeben kann, da dies den Kolleginnen und Kollegen selbst obliegt.