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Ilse Aigner
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Frage von Thomas S. •

Sehr geehrte Frau Aigner, Was ich als Bürger dieses Landes nicht verstehe: Warum wird die Abstimmung für diese zusätzliche Schulden, als Sondervermögen bezeichnet und nicht als zusätzliche Schulden?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne gehe ich auf den Unterschied von Schulden und Sondervermögen ein.

Schulden sind finanzielle Verbindlichkeiten, die der Staat eingeht, um Ausgaben zu decken, welche die laufenden Einnahmen übersteigen. Diese Schulden werden im regulären Bundeshaushalt erfasst.

Sondervermögen hingegen sind separate Finanzierungsinstrumente. Diese werden außerhalb des regulären Haushalts verwaltet. Sie dienen in der Regel klar definierten Zwecken, wie beispielsweise der Aufrüstung der Bundeswehr oder der Verbesserung der Infrastruktur.  Sie werden wirtschaftlich getrennt vom übrigen Bundesvermögen verwaltet und abgerechnet, was eine klare Transparenz und Kontrolle gewährleistet. Zudem unterliegt das Sondervermögen denselben Anforderungen wie der Bundeshaushalt. Der Beschluss wird über ein Gesetz geschaffen.

Ein Sondervermögen bietet den Vorteil, große und wichtige Projekte zu realisieren, ohne den regulären Haushalt zu sehr zu belasten. Der Staat kann somit in Notsituationen oder unvorhergesehene Ereignisse reagieren. Die Rückzahlung der Schulden des Sondervermögens erfolgt oft über einen längeren Zeitraum.

Schulden sowohl auch Sondervermögen bedeuten, dass die Gesellschaft langfristige finanzielle Verpflichtungen eingeht. Dies beeinflusst vor allem zukünftige Generationen.

Das Sondervermögen wurde am 21. März 2025 vom Bundesrat verabschiedet.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdL

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