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Ilse Aigner
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Frage von Bertel R. •

Frage an Ilse Aigner von Bertel R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner,
endlich in trockenen Tüchern, so schien es jedenfalls als das Gesetz heute verabschiedet wurde.
Es ist sehr schade, daß sich die Länder hier nicht durchsetzen konnten. Eine schriftliche Bestätigung für mündlich geschlossene Verträge (wie sie Brigitte Zypris im Bundestag leider ablehnte), wäre endlich die sichere Sache gewesen, welche die Bürger erwartet hatten.
"Das Widerrufsrecht soll grundsätzlich erst erlöschen, nachdem der Verbraucher gezahlt hat."-schön, aber auch gut? Leider wird in der Praxis oft auch ohne Erlaubnis einfach abgebucht; bislang konnte man wenigstens (innerhalb von 6 Wochen) das Geld dann von der Bank rückbuchen lassen.
Bei einem Branchen-Wachstum von über 30% (Schattenwirtschaft) muß dies ein wahrhaft erträgliches Geschäft sein, bei Einnahmen, die in die Millionen gehen ist ein Bußgeld von 50 000 EURO geradezu lächerlich.; wenn man denjenigen überhaupt erwischen kann! Die jährlichen Telefonanrufe zu Werbezwecken haben die Millionengrenze längst überschritten...
Die Union hätte besser daran getan diese Gesetzespläne scheitern zulassen, als so ein halbherziges Gesetz auf den Weg zu schicken.
Kürzlich war der Presse zu entnehmen, daß gezielt die Mitglieder einer Alzheimer-Selbsthilfegruppe per Telefon mit derartigen Werbeanrufen abgezockt wurden.
Wie anders gedenken Sie dies endlich in den Griff zu bekommen, als durch ein eindeutiges TELEFON-WERBE-VERBOT?
Nicht umsonst kritisieren Verbraucherschützer das neue Gesetz gegen Telefonwerbung

Was gedenken Sie nun weiter zu unternehmen, damit der Bürger endgültig vor derartiger Abzocke sicher ist?

Mit freundlichen Grüßen

B. Ruch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Ruch,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie wenden sich an mich in meiner Eigenschaft als Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Frage noch einmal an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu senden. Die nötigen Informationen dazu finden Sie unter: www.bmelv.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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