Sehr geehrte Frau Aigner, Wann wird es das Informationsfreiheitsgesetz in Bayern eingeführt
Mit Freundlichen Grüßen P.. H.
Sehr geehrter Herr H.
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Informationsfreiheitsgesetz in Bayern.
Im Freistaat Bayern ist kein gesondertes Informationsfreiheitsgesetz verankert. Die Bedürfnisse wurden durch den Bayrischen Gesetzgeber im Bayrischen Datenschutzgesetz (BayDSG) aufgenommen. Mit dem Gesetz über die Elektronische Verwaltung in Bayern wurde die Transparenz der öffentlichen Verwaltungen und damit die Mitwirkungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Diese verfügen somit gegenüber öffentlichen Stellen des Freistaates und der Kommunen, bereits nach geltender Rechtslage, über das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Daten und Akten.
Ein gesondertes Informationsfreiheitsgesetz ist deshalb aktuell nicht in Planung.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner