Frage an Ilse Aigner von Norbert H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
mir ist aufgefallen das die Firma Müller in ihrer Werbung für den Joghurt "Froop" damit wirbt das doppelt so viele Früchte in ihrem Joghurt enthalten sind als Zitat: "vorgeschrieben".
Hier nochmal der Werbespot:
http://www.youtube.com/watch?v=u_tud1aPXPQ
Gibt es wirklich einen vorgeschriebenen Wert der einen Mindestanteil an Fruchtmischung vorschreibt?
Wenn nein: Ist es dann keine Kundentäuschung, wenn davon die Rede ist, dass doppelt so viel drin ist?
Ich weiß, es ist Werbung, aber auch hier ist doch wohl bestimmt nicht alles erlaubt, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hense
Sehr geehrter Herr Hense,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie wenden sich an mich in meiner Eigenschaft als Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Frage noch einmal an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu senden. Die nötigen Informationen dazu finden Sie unter: http://www.bmelv.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz