Frage an Ilse Aigner von Heinz B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Aigner,
die Aufzeichnung Ihres Gespräches mit den Redakteuren der Badi- schen Zeitung habe ich aufmerksam gelesen. Zur AMPEL: Wieso müsste nach Einführung der AMPEL Vollkorn-Brot rot ge- kennzeichnet werden? Vollkornbrot ist ja wirklich sehr gesund.
Mein Hausarzt sagte mir, er würde für mich im Vierteljahr 37,20 € bekommen - egal wie oft ich zu ihm komme. Die Gesundheitskosten infolge der Fehlernährung explodieren - Diabetes, Herzkreislauf, Gelenkerkrarkungen usw. Was wäre an der Ampel falsch? Darf ich auf eine Antwort hoffen? Wegen der Entwicklung der Ge-sundheitskosten mache ich mir große Sorgen. Durch die AMPEL könnte sich jeder beim Einkaufen informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Birkmann
Sehr geehrter Herr Birkmann,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie finden auf meiner Internetseite unter http://ilse-aigner.de/index.php?bereichid=22 meine aktuelle Stellungnahme zum Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB
Sehr geehrter Herr Birkmann,
Als Verbraucherschutzministerin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf verständliche und klare Weise über die Nährwerte von Lebensmitteln durch entsprechende Angaben auf Lebensmittelverpackungen und -etiketten informiert werden. Diese Informationen sind eine wertvolle Orientierungshilfe, um eine Lebensmittelauswahl im Sinne einer gesunden und ausgewogenen Ernährung treffen zu können. Um diesem Anliegen nachzukommen, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ergänzend zu den bereits in der Europäischen Union bestehenden rechtlichen Anforderungen ein System zur Angabe freiwilliger erweiterter Nährwertinformationen auf verpackten Lebensmitteln entwickelt: das „1 plus 4
Modell“.
Die Elemente des „1 plus 4 Modells“ sind der Energiegehalt (Brennwert) sowie die Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz. Diese Angaben sollen in der Regel bezogen auf die Portion in einheitlichen und wieder erkennbaren Symbolen auf Lebensmittelverpackungen bzw. -etiketten erfolgen. Dabei soll mindestens der Brennwert auf der Schauseite des Etiketts angebracht werden. Zusätzlich zu den Mengenangaben sollen auch die Prozentanteile in Bezug auf den jeweiligen Richtwert für die Tageszufuhr angegeben werden. Da alle Angaben auf eine Portion bezogen angegeben werden, wird es leicht ersichtlich, welcher Anteil des Tagesrichtwertes jeweils mit dem Verzehr einer Portion des Lebensmittels abgedeckt wird.
Im Zusammenhang mit dem „1 plus 4 Modell“ wird auch die Frage nach einer Farbcodierung der erweiterten Nährwertinformationen thematisiert. In Ihrer Anfrage verweisen Sie ebenfalls auf die so genannte „Ampelkennzeichnung“ und stellen unter Bezugnahme auf meine Äußerung im Rahmen eines Gesprächs mit den Redakteuren der Badischen Zeitung die Frage, warum Vollkornbrot bei Einführung einer Ampelkennzeichnung „rot“ gekennzeichnet werden müsste. Dies möchte ich gerne erläutern:
Die Ampelkennzeichnung ist bekannt geworden durch entsprechende Initiativen im Vereinigten Königreich, wonach die Nährstoffe Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Salz in Abhängigkeit von ihrem Gehalt im Lebensmittel freiwillig mit den Farben grün, gelb und rot für einen geringen, mittleren bzw. hohen Gehalt des Nährstoffes gekennzeichnet werden können. Werden nun die im Vereinigten Königreich maßgeblichen Umschlagspunkte zu Grunde gelegt, würde das von Ihnen angesprochene, insbesondere in Deutschland weit verbreitete Vollkornbrot wegen des vorhandenen Salzgehaltes – je nach Brotsorte und Beschaffenheit – für diesen Nährstoff eine gelbe oder gar rote Kennzeichnung erhalten. Der Verzehr von Vollkornbrot ist auf Grund des hohen Ballaststoffgehaltes jedoch bekanntermaßen im Rahmen einer gesunden und ausgewogenen Ernährung zu empfehlen.
Dieses Beispiel zeigt, dass für eine verbraucherfreundliche und nutzbare Angabe von erweiterten Nährwertinformationen eine umfassende und wissenschaftlich basierte Prüfung erforderlich ist. Bei einer weitergehenden Kennzeichnung muss sichergestellt sein, dass der Informationsgehalt für Verbraucherinnen und Verbraucher die gewünschten Vorteile liefert und nicht im Gegenteil womöglich sogar verwirrt oder gar zu unrichtigen Rückschlüssen
führt.
Ich bin überzeugt, dass wir mit dem „1 plus 4 Modell“ des BMELV bereits einen wichtigen Schritt in Richtung einer verbesserten Verbraucherinformation über Nährwerte von Lebensmittel gegangen sind. Ich appelliere an die Lebensmittelwirtschaft, möglichst viele verpackte Lebensmittel mit den Angaben nach dem „1 plus 4“-Modell zu versehen und hoffe, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Informationsangebot auch intensiv nutzen. Ich möchte aber hier nicht stehen bleiben, sondern arbeite zudem an einer möglichen Weiterentwicklung des derzeitigen Modells. Daher wurde im BMELV eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Kreise einschließlich der Wissenschaft eingerichtet, die sich u. a. mit der Frage befassen wird, wie die Visualisierung der erweiterten Nährwertinformationen und die Nutzung solcher Angaben weiter verbessert werden können.
Lassen Sie mich abschließend noch darauf hinweisen, dass es vor dem Hintergrund des für den Bereich der Nährwertkennzeichnung bestehenden EU-Rechtes, das derzeit nur in bestimmten Fällen eine Nährwertkennzeichnung verpflichtend fordert, nicht möglich ist, abweichende einzelstaatliche Vorschriften zu erlassen. Daher ist das „1 plus 4 Modell“ eine freiwillige Maßnahme. Um die bestehenden, auf Gemeinschaftsrecht beruhenden Rechtsvorschriften für die Nährwertkennzeichnung zu verbessern, ist es notwendig, diese Vorschriften auf EU-Ebene entsprechend zu ändern. Daran wird derzeit auf EU-Ebene gearbeitet.
Zu Ihrer weiteren Information können Sie den Leitfaden zum „1 plus 4 Modell“, ein Faltblatt für Verbraucherinnen und Verbraucher und weitere Informationen zu diesem Thema auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) abrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB