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Ilse Aigner
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Frage von Raymund D. •

Frage an Ilse Aigner von Raymund D. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner.

Ich betreibe mit einem Partner ein Call-Center in Bad Tölz mit ca. 100 Arbeitnehmern. Unser Hauptgeschäftszweig ist die Abonnementwerbung für 2 Tageszeitungen. Da ein unerlaubter Telefonanruf auch bisher nicht erlaubt war, halten wir uns auch jetzt schon an diese Vorgabe. Ebenso übermitteln wir unsere Telefonnummer. Für mich stellt sich die Frage, ob in Zukunft ein erneuter Anruf bei einem Kunden für ein kostenloses und unverbindliches Probelesen möglich ist wenn dieser im Moment nicht an einem Bezug der Tageszeitung interessiert ist.

Im Moment fragen wir diesen Kunden, ob wir uns bei Ihm zu einem späteren Zeitpunkt diesbezüglich wieder bei ihm telefonisch melden und ob wir diese Zusage aufzeichnen dürfen.

wir weisen ihn auf das jederzeitige Widerrufsrecht dieser Zusage hin und nur wenn er alle Kriterien bejaht wird er von uns wieder Telefonisch kontaktiert. Sollte dies in Zukunft nicht mehr möglich sein, müssen wir unsere Aktivitäten und unser Personal drastisch reduzieren. Gerne kann ich Ihnen einige solcher Aufzeichnungen zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,
Raymund Dukowsky

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dukowsky,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie befürchten negative Konsequenzen für Ihr Unternehmen in Folge der Veränderungen im Bundesdatenschutzgesetz. Die von Ihnen geschilderte Praxis ist so, wie Sie sie geschildert haben, in Übereinstimmung mit den Veränderungen im Bundesdatenschutzgesetz. Sofern das Einverständnis der Verbraucher vorliegt, ist ein Angebot zu einem späteren Zeitpunkt unproblematisch.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB

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