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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Christian M. •

Frage an Ilse Aigner von Christian M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner,

gerade die in den letzten Tagen aufgedeckten Fälle zeigen einen oft sehr nachlässigen Umgang mit dem Datenschutz, insbesondere in Unternehmen.

Was wollen Sie und was will die CSU unternehmen, um meine Daten (und natürlich auch die aller anderen Bürger) besser zu schützen?

Sind Sie für die Einführung einer Mindeststrafe für Verletzungen des Datenschutzes (der aktuelle Strafrahmen wird wohl zur Zeit bei weitem nicht ausgenutzt)?
Sollte bei gewerblichen Datenmissbrauch nicht sogar eine Haftstrafe verhängt werden (nur wenn die Geschäftemacher persönlich eine Strafe befürchten müssen, wird die Lust am Missbrauch wirklich vergehen)?
Ab wann werde ich als Verbraucher eigentlich selbst gegen illegale Telefonwerbung klagen dürfen?

Die zentrale Sammlung von Kundendaten (wie in diesen Fällen bei der SKL und NKL) hat hier außerdem deutlich gemacht, dass so zusammengeführte Daten sich besonders leicht kopieren (und anschließend missbrauchen) lassen. Nun gibt es jedoch bei der Vorratsdatenspeicherung, der elektronischen Gesundheitskarte oder der Datenbank für die Steuer-Identifikationsnummer auch zentrale Daten-Sammlungen. Hier hat die Vergangenheit gezeigt, dass egal wie der Schutz aussieht, es immer eine (teilweise legale, teilweise illegale) Möglichkeit gibt an die Daten heran zu kommen.
Sind Sie der Meinung, dass diese Daten sicher sind, oder sollte der Staat hier lieber umdenken und dezentrale Datenbanken nutzen?
Was halten Sie außerdem davon, die Datensparsamkeit wieder zu entdecken? Nicht vorhandene Daten können auch nicht missbraucht werden...

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Mayer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mayer,

in der jüngsten Vergangenheit sind Vorfälle des Datenmissbrauchs bekannt geworden, die Anlass zur Beunruhigung geben. Dabei hat es sich ausschließlich um Fälle des nicht-öffentlichen Bereichs gehandelt. Um den Datenschutz künftig gewährleisten zu können, hat die Bundesregierung vergangene Woche ein Datenschutzgespräch durchgeführt. Das Resultat des Gesprächs wurde von allen Seiten begrüßt.

Insbesondere wurden folgende Eckpunkte zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen vereinbart:

* Abschaffung des sog. „Listenprivilegs“; dadurch wird die Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Zwecken des Adresshandels zukünftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein.
* Einführung eines gesetzlichen Kopplungsverbots für marktbeherrschende Unternehmen, d.h. die Erbringung einer Leistung darf künftig nicht mehr an die Preisgabe personenbezogener Daten geknüpft werden, es sei denn, dass die Kenntnis dieser Daten für die Abwicklung des mit dem Betroffenen geschlossenen Vertrages zwingend erforderlich ist.
* Die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht sollen erweitert werden.
* Es sollen Möglichkeiten zur Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne aus illegaler Datenverwendung geschaffen werden.

Nun gilt es, im weiteren Verfahren die Eckpunkte in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich leider keine genauen Angaben über ein mögliches Strafmindestmaß machen.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf des besonderen staatlichen Schutzes. Wenn Bürger den Eindruck haben, der Schutz ihrer persönlichen Daten sei nicht gesichert, muss das ernst genommen werden.

Mit der Identifikationsnummer, die mit dem Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt worden ist, stellt sich Deutschland auf einen Standard, der in anderen Mitgliedstaaten der EU bereits weit verbreitet ist. Es entspricht auch den Empfehlungen der OECD zur Taxpayer Identification Number. Im Verlauf der parlamentarischen Erörterung im Jahre 2003 ist auch der Bundesdatenschutzbeauftragte zur Einführung der Identifikationsnummer angehört worden. Er hat seine anfangs geäußerten Bedenken zurückgestellt, nachdem der Finanzausschuss Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen hatte. Dabei war ein wesentlicher Gesichtspunkt, dass mit der Veränderung des Gesetzentwurfs strikte Zweckbindungen eingeführt wurden, die die Verwendung der beim Bundeszentralamt für Steuern vorgesehenen Datenbank zu anderen Zwecken ausschließen.

Ich sehe derzeit keinen Anlass, die Einführung des einheitlichen Identifikationsmerkmals für steuerliche Zwecke grundsätzlich in Frage zu stellen. Sie wird insgesamt zu einem Abbau von Bürokratie führen sowie die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöhen und so einen Beitrag zur weitergehenden Steuergerechtigkeit leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner

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