Frage an Ilse Aigner von Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Aigner.
Sie haben den Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt, den Grund kann ich mir jedoch nicht so recht vorstellen. Das Einzige, womit ich es mir erklären kann ist, dass die grosse Koalition bereits den Boden der Demokratie verlassen hat und sich darauf vorbereitet, gegen die Bürger der Bundesrepublik zu regieren.
Unfug, meinen Sie?
Da gibt es z.B. Herrn Jung, immerhin Verteidigungsminister, der einen Eid auf die Verfassung abgelegt hat, der lieber den gesetzlichen Notstand ausrufen würde, um Flugzeuge abschiessen zu können, anstatt zu akzeptieren dass das Bundesverfassungsgericht die Abwägung von Leben gegen Leben für unzulässig erklärt hat (siehe z.B. http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,505981,00.html ).
Auch Herr Schäuble, Innenminister, auch einer, der einen Eid auf die Verfassung abgelegt hat, bringt mit seinen Forderungen zur angeblichen "Terrorabwehr" immer häufiger Vorschläge, die ganz klar verfassungswidrig sind. Neben der Vorratsdatenspeicherung, die ja auch sie unterstützen und die die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellt (siehe z.B. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25412/1.html ) fordert er auch die gezielte Tötung von Menschen, etwas das ebenfalls klar gegen das Grundgesetz verstösst das die Tötung eines Menschen ausschliesslich unter Notwehr toleriert ( http://www.tagesschau.de/inland/meldung14706.html ).
Wenn Sie solche Gesetze befürworten und ermöglichen, haben wir unsere Freiheit einer fragwürdigen Sicherheit geopfert. So ähnlich begann alles auch in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts und gipfelte dann im Ermächtigungsgesetz und letztlich im 2. Weltkrieg.
Für mehr Beispiele ist hier leider kein Platz, es gibt jedoch jede Menge belegbarer Beispiele, dass die Richtung, die die Politik nimmt absolut die Falsche ist. Wie stellen Sie sich dazu?
Mit freundlichem Gruss,
Michael Reichardt
Sehr geehrter Herr Reichardt,
Der Staat muss die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten können. Eine effektive Strafverfolgung ist hierfür unverzichtbar. Ohne wirksame Ermittlungsinstrumente wie die Telekommunikationsüberwachung und die Vorratsdatenspeicherung ist dies aber unmöglich.
Für etwaige Eingriffe in den privaten Lebensbereich durch solche Ermittlungsmaßnahmen muss es jedoch hohe Schranken geben. Die vor kurzem verabschiedeten Regelungen tragen dem voll Rechnung. So werden bei der Vorratsdatenspeicherung keine Gesprächsinhalte aufgezeichnet, sondern lediglich die Verbindungsdaten für sechs Monate gespeichert. Eine Abfrage dieser Daten kann nur nach einem richterlichen Beschluss erfolgen. Für die Anordnung einer Telefonüberwachung muss ein durch Tatsachen begründeter Verdacht für eine schwere Straftat vorliegen. Dies wird oft falsch dargestellt und schürt bei den Menschen völlig unbegründete Ängste vor einem Überwachungsstaat.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner