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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Tanja G. •

Frage an Ilse Aigner von Tanja G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Aigner,

in Ihrer Antwort vom 15.1.07 betr. Rechtmäßigkeitsprüfung von Gesetzen sind Sie auf das Steinbrück-Beispiel in der Frage des Herrn Reth vom 9.1.07 nicht eingegangen.
Herr Steinbrück und eine Arbeitsgruppe sind dafür, dass die Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer angekoppelt wird und deshalb alle Steuerpflichtigen - also auch die Personen ohne Kirchensteuerpflicht! - den Banken per Bescheinigung ihre Weltanschauung mitteilen müssen.

Wenn Sie bei GoogleWeb

Humanistischer Pressedienst

eintragen, finden Sie unter hpd-online und dort unter der Überschrift

Kirchensteuerabzug durch Banken

eine Pressemitteilung vom 8.11.06.

In Abgeordnetenwatch erklärte der Vorstzende des Innenausschusses Edathy am 11.1.07: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erachte ich als besonders bedeutsam.

Werden Sie in eigener Verantwortung prüfen, ob nur durch die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens Rechtsverletzungen vermieden werden können?
Falls nein: Werden Sie sich auf die nachfolgende Prüfung durch den Bundespräsidenten und evtl. durch das Bundesverfassungsgericht verlassen?

Sind Sie dafür, dass auch der Bund der Konfessionslosen und Atheisten (mühelos unter diesem Namen bei GoogleWeb zu finden) angehört wird?

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Großmann,

als Sprecherin für Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bin ich mit dem Kirchensteuerabzug nicht unmittelbar betraut. Mit diesem Thema beschäftigen sich meine Kollegen des Finanzausschusses. Ich bitte um Verständnis, dass sich nicht jeder Abgeordnete mit sämtlichen Fragestellungen auseinander setzen kann. Bei dem Vorschlag von Bundesminister Steinbrück handelt es sich lediglich um einen ersten Lösungsansatz. Jeder Referentenentwurf muss in 1. bzw. 2./3. Lesung das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bei dem viele Ungereimtheiten noch geklärt werden. Genauso wird es auch mit dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Steinbrück geschehen. Sollten Sie detailliertere Antworten zum Thema Kirchensteuerabzug wünschen, darf ich Sie bitten, dass Sie sich an die Mitglieder des Finanzausschuss wenden - die Mitgliederliste ist auf www.bundestag.de einzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner

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