Frage an Ilse Aigner von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Aigner,
Teile des Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen Verstosses u.a. gegen Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland fuer verfassungswidrig erklaert. Dieses Gesetz ist jedoch - da ohne Zustimmung des Bundesrates zustandegekommen - insgesamt verfassungswidrig. Paragraph 7 des LuftSiG stellt zudem eine Vielzahl unbescholtener Buerger unter unbegruendbaren Generalverdacht und wird rechtswidrig angewendet (vgl. entsprechende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Muenchen). Die erneuten Bestrebungen von Herrn Schaeuble, das LuftSiG durch eine verfassungswidrige Aenderung des Grundgesetzes zu "legitimieren", lassen nunmehr das Schlimmste befuerchten.
Mit Hinblick auf die stetig steigende Anzahl verfassungswidriger Gesetze und die Angriffe fuehrender Politiker auf Bundespraesident Koehler in diesem Zusammenhang rege ich die Schaffung eines neuen Straftatbestandes "Verfassungsbruch" an. Tatbestand und Taeterschaft werden im Rahmen von Entscheidungen des BVerfG ohnehin hoechstrichterlich festgestellt, so dass die Verfolgung der Tat kein Problem darstellt. Das Strafmass sollte bei festgestelltem Vorsatz bis zu 5 Jahren Gefaengnis betragen. Zusaetzlich ist es wuenschenswert, entsprechend vorbestraften Personen das passive Wahlrecht abzuerkennen. Im einfachen Fall (Fahrlaessigkeit) ist eine empfindliche Geldstrafe in Hoehe von 90 Tagessaetzen wohl ausreichend. Ein solcher Straftatbestand wuerde die Moeglichkeit, unter Umgehung der Verfassung ein quasi-totalitaeres Staatssystem mit unabsehbaren Folgen zu errichten (vgl. LuftSiG) endlich beenden.
Da Sie in Ihrem Wahlkreis direkt gewaehlt wurden, koennten Sie eine solche Initiative ohne die Gefahr, Ihre Wiederwahl aufs Spiel zu setzen, starten. Was halten sie davon? Die ueberwiegende Mehrzahl der Buerger wuerde es Ihnen danken.
Mit freundlichen Gruessen,
Michael Stock
Sehr geehrte Herr Stock,
die Schaffung eines neuen Straftatbestandes „Verfassungsbruch“ halte ich für nicht sinnvoll. In Deutschland werden die Gesetze vom Parlament verabschiedet, nicht aber von einer einzelnen Person. Sollte ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen werden, müssten sämtliche Abgeordnete, die für das Gesetz gestimmt haben, haftbar gemacht werden.
Zudem würde sich die Frage stellen, ob die einzelnen Abgeordneten vorsätzlich oder fahrlässig handelten. Dies zu klären, würde einen nicht zu bewältigenden Aufwand erfordern.
Mit dem Bundesverfassungsgericht – und auch mit dem Bundespräsidenten – haben wir bereits ein effizientes Kontrollsystem. Jedem Bürger steht der Weg nach Karlsruhe offen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB