Frage an Ilse Aigner von Rudolf R. bezüglich Verbraucherschutz
Sejr geehrte Frau Aigner,
in der Sendung "Wir in Bayern" kam in dem Beitrag
der Verbraucheranwalt zum Theme "Recht im Supermarkt" zu Wort.
Unter anderem erklärte er, daß man als Kunde dafür verantwortlich seim daß die am Produkt oder Regal ausgezeichneten Preise auch so beim Einscannen abrerechnet werden und, daß Falschauszeichnungen gar nicht so selten seien.
Als Kunde bin ich jedoch total überfordert, wenn ich eine vollen Einkaufswagen nachträgilch mit dem Kassenzettel verhleichen muß, d.h. daß ich sämtliche Auszeichnungspreise mir merken muß, da diese in der Regel am Regal angebracht sind und nach Abrechnung an der Kasse nicht mehtr zugänglich sind.
Wenn ich nun tatsächlich ein falsch ausgezeichntes Produkt entdeckt habe, darf ich dies zwar zurückgeben, habe jedoch keinen Anspruch, das Produkt zum angegeben Preis zu bekommen.
Ein nicht erfolgte uder schlampige Neuauszeichnung z.B. be Preiserhöhungrn geht generell zu Lasten des Kunden und verzerrt den Wettbewerb.
Auch das Kalkül, daß der Kunde die Ware zum höheren Preis behält, um sich das erneute Anstehen an der Kasse und eine Art Spißrutehlaufe auszuhalten(die Schlange an der Kasse muß ja warten) zu sparen, geht in den meisten Fällen auf, besonders, wenn es sich um relativ geringe Beträge handelt, die aber in der Summe zu eierm erheblichen Betrag zu Gunsten der Verkäufers anwachsen können
Was gedenken Sie zu tun, um den Kunden rechtlich besser zu stellen und die zusätzliche Gewinnabschöpfung zu erschweren.
Grüße aus Passau
Rudolf Rothe