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Frage von Holger G. •

Frage an Ilse Aigner von Holger G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Ministerin

Im Internet besteht sehr häufig die Gefahr,ungewollt Dienstleistungen zu bestellen, oder unbeabsichtigt Verträge zu unterzeichnen. Mein Vorschlag zur Abhilfe lautet: Jeder Dienstanbieter wird gesetzlich verpflichtet, dem "Auftragnehmer" innerhalb einer bestimmten Frist eine Auftragsbestätigung zu senden, die auch einen deutlichen Hinweis zum Rücktritt vom Vertrag enthalten muß.Die Auftragsbestätigung muß vom "Auftragnehmer" dann (ebenso in angemessener Frist) bestätigt und zurückgesandt werden,
Ich schreibe Ihnen dies aufgrund eigener schlechter Erfahrung und würde mich freuen, wenn Sie meinen Vorschlag berücksichtigen könnten.

Mit freundlichem Gruß
Holger Gräning

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gräning,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne werde ich Ihnen antworten. Dazu bitte ich Sie, sich an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der E-Mail-Adresse poststelle@bmelv.bund.de oder per Post unter der Adresse: BMELV Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ilse Aigner, MdB

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