Frage an Ilse Aigner von Axel B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Aigner !
Wie ich Meldungen im Internet und der Tagesschau entnehmen konnte, hat die Regierungskoalitionein neues Meldegesetz im Bundestag beschlossen. Der Paragraf 44 dieses Gesetzes gestattet es Inkassofirmen, kommerziellen Adressenhändlern und der Werbewirtschaft von staatlicher Seite erhobene Daten zu kaufen und zu nutzen.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. November 2011 war noch vorgesehen, dass man der Weitergabe der Daten zu Werbe- oder Adresshandelszwecken ausdrücklich zustimmen muss. In der vom Bundestag angenommenen Beschlussempfehlung des Innenausschusses wurde aus dieser Zustimmungslösung aber die kritisierte Widerspruchslösung.
Das geplante Gesetz sieht vor, dass Privatfirmen bei den Einwohnermeldeämtern nicht nur Daten wie Name oder Adresse erfragen dürfen, sondern auch Umzüge oder Todesfälle. Zwar sollen Bürger dagegen Widerspruch einlegen können. Dieser gilt aber nicht, wenn die Firma bereits Daten des Bürgers hat. De facto bedeutet das: Wer seine Daten einmal einer Werbefirma oder einem Adresshändler zur Verfügung gestellt hat - etwa bei einem Preisausschreiben oder einer Katalogbestellung - kann dann nicht mehr verhindern, dass diese bis zu seinem Tod aktualisiert und eventuell auch weiterverkauft werden.
Quelle: ARD Tagesschau
Das Ganze ist so ungeheuerlich, dass ich die Meldungen zweimal lesen musste, weil ich nicht glauben konnte, dass solch ein Gesetz eine Mehrheit im Bundestag finden könnte.
Werden Sie, was bisher anscheinend nicht der Fall war, gegen diese Neuregelung vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Axel Beu
Sehr geehrter Herr Beu,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne werde ich Ihnen antworten. Dazu bitte ich Sie, sich an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der E-Mail-Adresse poststelle@bmelv.bund.de oder per Post unter der Adresse: BMELV Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ilse Aigner, MdB