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Ilse Aigner
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Frage von Ulrich O. •

Frage an Ilse Aigner von Ulrich O. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner,

mit großer Bestürzung habe ich heute in den Medien von der Novelle des bestehenden Melderechtsrahmengesetzes vernommen.

Im aktuellen Entwurf heißt es: "Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden."

Der letzte Satz bedeutet nun, dass Firmen, die bereits Rudimente meiner persönlichen Daten besitzen, diese auf Kosten meiner Privatsphäre bei den Meldeämtern aktualisieren können - ohne das mein Einspruch wirksam werden kann.

1. Wie konnten Sie als Verbraucherschutzministerin ein derartiges Gesetz ohne weitgehende öffentliche Kritik in den Lesungen des Bundestages passieren lassen?

2. Wie steht das Verbraucherschutzministerium zu dieser Gesetzesnovelle?

3. Weshalb wird der Lobbyarbeit Priorität vor der Privatsphäre des Individuums eingeräumt?

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Oberender

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Oberender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne werde ich Ihnen antworten. Dazu bitte ich Sie, sich an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der E-Mail-Adresse poststelle@bmelv.bund.de oder per Post unter der Adresse: BMELV Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ilse Aigner, MdB

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