Frage an Ilse Aigner von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Aigner
Ich kann mich noch lebhaft an Ihr engagiertes Vorgehen gegen Google und hier speziell gegen den Dienst "Google Street View" erinnern, der zu meinem Bedauern bis zum heutigen Tag in Deutschland nur fragmentär zur Verfügung steht, sicherlich nicht zuletzt auch aufgrund Ihrer Initiative. Nun tauchen in den Medien vermehrt Nachrichten auf, wonach es bei der Neufassung des Meldegesetzes den Meldeämtern zukünftig erlaubt ist, Adressen an gewerbetreibende Unternehmen weiterzugeben (und u.U. damit Einnahmen für die Kommunen zu generieren?).
Mich würde Ihre Meinung zu diesem Umstand sehr interessieren. Bisher hat man von Ihnen zu dieser Thematik noch nichts vernommen (sehen Sie es mir nach, falls ich es übersehen habe), deswegen würde mich insbesondere interessieren, wie Sie diesen Vorgange im Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einordnen, speziell auch im Vergleich zu Google Street View.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Bogdanski
Sehr geehrter Herr Bogdanski,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne werde ich Ihnen antworten. Dazu bitte ich Sie, sich an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der E-Mail-Adresse poststelle@bmelv.bund.de oder per Post unter der Adresse: BMELV Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ilse Aigner, MdB