Frage an Ilse Aigner von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner!
Am 16.06.2010 weist Sie Frau Hayer auf das Problem der Internetabzocke hin, bei der unseriöse Firmen mit meist unlauteren Werbemethoden (keine oder irreführende Information) versuchen die geköderten Nutzer ohne deren wirkliche vorsätzliche Zustimmung zu einem Vertragsabschluss via Internet zu bewegen.
http://www.abgeordnetenwatch.de/ilse_aigner-575-37446--f259785.html#q259785
Derartige Verträge sehen den Bezug minderwertiger Dienstleistungen zu völlig überhöhten Preisen vor, z.B. soll der alleinige Download eines sonst im Netz meist kostenfrei erhältlichen Programms zur Wahrnahme eines auf 2 Jahre angelegten Abonnement nötigen, das 196,- Euro kosten soll.
Leider haben Sie bis heute nicht auf die Anfrage von Frau Hayer reagiert, obwohl das dort beschriebene Problem nach meiner eigenen Beobachtung in Netz vielerorts anzutreffen ist und vermutlich tagtäglich eine hohe Anzahl von Internetnutzern Opfer dieser sehr unlauteren Methoden werden. Computerbild nennt allein 43 (!) Seiten, auf denen derart unseriöse Angebote vertrieben werden.
http://www.computerbild.de/internet-abzocke/
Frage 1:
Haben Sie das benannte Problem wahrgenommen?
Frage 2:
Interessieren Sie sich überhaupt für diese Thematik?
Sollten Sie diese beiden Fragen jeweils bejahen wollen/können
(Ihr bisheriges Verhalten bezogen auf die Frage von Frau Hayer lässt mich daran zweifeln):
Frage 3:
Wie werten Sie die oben beschriebenen Angebote?
Halten Sie diese für redlich?
Im Falle einer verneinenden Antwort:
Frage 4:
Gedenken Sie gegen diese m. E. verbraucherfeindlichen Methoden vorzugehen?
Wenn ja, Frage 5:
Was möchten Sie unternehmen?
Frage 6:
Wichtig: Wie lange wird es nach Ihrer Einschätzung dauern, bis Sie bzw. Ihr Ministerium bezogen augf die angesprochene Problematik sinnvolle Gegenmaßnahmen gegen solche Internetabzocken installieren?
Können wir darauf sinnvoll hoffen, dass dies in 2010 geschieht?
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Internetkostenfallen haben sich zu einem sehr ernst zu nehmenden Verbraucherschutzproblem entwickelt. Es handelt sich dabei um Internetangebote, die so trickreich gestaltet sind, dass deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar ist.
Die Aufklärung der Verbraucher ist ein wichtiger Aspekt des Kampfes gegen die Internetkostenfallen. Auch auf der Website des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden sich hierzu umfangreiche Informationen und Ratschläge, wie derartige Kostenfallen vermieden werden können und was zu tun ist, wenn der Abschluss eines entsprechenden kostenpflichtigen Vertrages von der Gegenseite behauptet wird.
Der von Prof. Dr. Mannig erwähnten Deutschen Zentral Inkasso GmbH hat das Kammergericht Berlin Presseberichten zufolge die Inkassozulassung entzogen. Derzeit läuft diesbezüglich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main (Az.: 1 K 1711/10) können Sparkassen gegenüber derartigen zwielichtigen Inkassounternehmen die Eröffnung eines Kontos verweigern. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat entschieden, dass das Betreiben von Internetkostenfallen als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen ist (Az.: 1 Ws 29/09). Dies zeigt, dass dem Gebaren der Anbieter von unseriösen Internetdienstleistungen und der angeschlossenen Inkassounternehmen bei konsequenter Anwendung der entsprechenden Gesetze Einhalt geboten werden kann.
Neben den Bemühungen der Bundesregierung, zu einer gesetzlichen Lösung zu kommen, sind dies hoffnungsvolle Zeichen, dass den Betreibern von Internetkostenfallen wirksam die Grundlage für ihr illegales Handeln entzogen wird.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, können Sie sich über www.bmelv.de direkt an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucheschutz wenden. Auf der Seite Abgeordnetenwatch können mir interessierte Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB