Frage an Ilse Aigner von Volker S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
Sie haben sich dahingehend geäußert, daß ein Betrag von 5,- € für Sie die Höchstgrenze darstellt für Abhebungen an Geldautomaten. Mich würde Ihre Quelle interessieren, auf der Sie Ihre Aussage stützen. Und wieso soll meine Sparkasse als Ersatzauszahlstelle für irgendwelche Internetbanken dienen, die es sich einfach machen, indem sie die gesamte Versorgungslogistik und -technik auf andere abwälzen und damit die eigenen Kosten massiv drücken wollen?
Freundliche Grüße
Volker Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Gebühren, die Banken gegenüber Verbrauchern für Bargeldabhebungen an fremden Geldautomaten erheben, sind deutlich zu hoch. Gemessen am tatsächlichen Aufwand besteht dafür keine Rechtfertigung. Eine solche Gebühr für Kunden fremder Banken trifft insbesondere uninformierte Verbraucher, die somit in eine Gebührenfalle tappen.
Daher setze ich mich dafür ein, die Gebühren für die Benutzung von Geldautomaten fremder Kreditinstitute auf ein sachlich angemessenes Niveau zu reduzieren. Dabei sind sowohl die Interessen der Filialbanken als auch der Kunden von Fremdbanken zu berücksichtigen. Des weiteren fordert mein Ministerium eine transparente Gestaltung des Preissystems als Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb. Der Kunde muss klar erkennen können, wie viel er für eine Barabhebung an einem fremden Geldautomaten zu bezahlen hat.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB