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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Sandra W. •

Frage an Ilse Aigner von Sandra W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner,

mit Entsetzen habe ich davon Kenntnis genommen, dass die EU-Kommisssion heute die Gen-Kartoffel Amflora von BASF zugelassen hat. Die Regierung hat bereits angekündigt, nichts dagegen zu unternehmen.

Die besonders stärkehaltige Amflora, die eigentlich nur für technische Produkte wie Kleister genutzt werden soll, hat auch eine Zulassung für Tierfutter und Lebensmittel erhalten. Nun muss ich als VerbraucherIn davon ausgehen, dass die Kartoffel mit Antibiotikaresistenz-Gen in meinem Kochtopf landen wird.

Welche gesicherten und unabhängigen Langzeitstudien am Menschen liegen für Amflora vor, die es rechtfertigen, dieses Gemüse bedenkenlos für Lebensmittel zuzulassen? Und wie werden Verbraucher künftig geschützt, die sich ausdrücklich vor dem unwissentlichen Verzehr von Amflora schützen wollen? (Ich denke z.B. an Kartoffelchips und ähnliche Nahrungsmittel, auf denen bisher die verwendete Kartoffelsorte nicht ausgewiesen wird) Ist es jetzt nicht allerhöchste Zeit, verbindliche Gesetze zu verabschieden, die die Kennzeichnungspflicht von Gen-Food endlich durchsetzen?

Als VerbraucherIn habe ich keinerlei Wahl, wie so oft behauptet wird, solange es für die Wirtschaft keine verbindlichen Kennzeichnungspflichten gibt. So bin ich gezwungen, die Katze im Sack zu kaufen und das zu essen was auf den Tisch kommt - in der Hoffnung, dass nichts darin enthalten ist, das mir langfristig möglicherweise schadet.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Sandra Wolter

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Wolter,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei Amflora handelt es sich um eine Kartoffelsorte, die für die technisch-industrielle Nutzung entwickelt wurde. Daher ist eine Nutzung als Lebensmittel nicht vorgesehen. Sie bildet reine Amylopektin, wohingegen herkömmliche Kartoffeln ein Stärkegemisch aus Amylopektin und Amylose beinhalten. Deshalb können dank Amflora in der industriellen Nutzung wertvolle Rohstoffe wie Wasser, Zusatzstoffe und Energie gespart werden, die bei der Trennung beider Stoffe in konventionellen Kartoffeln aufgewendet werden müssten.
Wie Sie zutreffend schreiben, können die Rückstände aus der industriellen Nutzung (Kartoffelpülpe) auch als Futtermittel verwendet werden. Aber BASF hat zugesagt, die Pülpe in Deutschland nicht zu verfüttern, sondern ausschließlich in Biogasanlagen zu verwenden.
Wie Sie auch zutreffend schreiben, enthält Amflora ein Antibiotika-Resitenzmarkgen (nptII-Gen). Aus diesem Grunde wurden seitens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der EU-Arzneimittelbehörde Bedenken geäußert. Daraufhin wurden im Rahmen der Zulassungsprüfung durch das wissenschaftliche Gremium für gentechnisch veränderte Organismen der EFSA (European Food Safety Authority) die Bedenken geprüft. Im Zuge dessen konnte das nptII-Gen in die Gruppe der Gene eingeordnet werden, für die hinsichtlich der Sicherheit kein Anlass besteht, sie zu verbieten oder einzuschränken. Begründet wird dies damit, dass dieses Gen auch natürlicherweise in bestimmten Bodenbakterien vorkommt und ein Übergang von nptII von GV-Pflanzen auf Bakterien bislang noch nicht nachgewiesen werden konnte. Die Prüfung der Zulassungsanträge oblag auf europäischer Ebene der bereits erwähnten EFSA und national dem zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Daneben waren das Julius-Kühn-Institut (JKI), das Bundesamt für Risikobewertung (BfR), das Robert-Koch-Institut (RKI) sowie das Bundesamt für Naturschutz (BjN) an der Zulassungsprüfung beteiligt. Um zu verhindern, dass Amlora während des Anbaus unter konventionelle Kartoffeln gerät, wurden von der EU-Kommission hohe Auflagen gemacht, die vertraglich zwischen BASF und den anbauenden Landwirten (Vertragsanbau) verbindlich sind:
- Die räumliche Trennung der Amlora-Kartoffel von konventionellen Kartoffeln während Pflanzung, Aufwuchs, Ernte, Transport, Lagerung und Verarbeitung,
- der Anbau von konventionellen Kartoffeln ist im Folgejahr auf den Flächen des Amflora-Anbaus nicht zulässig,
- die Flächen sind im Folgejahr auf Durchwuchs von Kartoffeln zu überprüfen und möglicher Durchwuchs ist zu vernichten.
BASF ist verpflichtet, Amflora ausschließlich an bestimmte Stärkeverarbeitungsbetriebe zur Verwendung in geschlossenen Systemen zu liefern.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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