Frage an Ilse Aigner von Lars F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Aigner,
der Presse ist folgende Aussage von Ihnen zu entnehmen:"Leider sind der Polizei oft die Hände gebunden, da Online-Betrug als minderschwere Straftat eingestuft wird."
§263 StGB unterscheidet jedoch nicht zwischen "Online-Betrug" und "Nicht-Online-Betrug". Betrug selbst kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden - eine Situation, die insbesondere beim Online-Betrug gilt, da man "in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen". Dies ist bereits der "schwere Betrug".
Da Betrug bereits mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft wird, wieviel schwerer soll Ihrer Meinung denn der Betrug bestraft werden? Sollen Betrüger auf eine Stufe gestellt werden wie Mörder und Terroristen?
Mit freundlichen Grüßen,
Lars Friedrich