Frage an Ilse Aigner von Tamara K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Alle bisherigen Anfragen im Bereich "Tierschutz" bezogen sich auf sogenannte "Nutztiere". Es gibt sehr viele Tierschutzfragen im Bezug zu Heimtieren, einschliesslich ausgesetzten Tieren.
Obwohl die Thematik viele Leute im Lande beschäftigt, .Dabei werden immer mehr Hunde und Katzen ausgesetzt, gequält. und seitens zahlloser selbsternannter HOBBY „Züchter" ins Endlose vermehrt.
Wie sehen Sie dieses Problem? Im folgenden sind die Fragen, die in meiner Ansicht im Kern des Problems stehen. Ich werde Ihnen dankbar sein, wenn Sie sie mit Ja oder "Nein" beantworten. Ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben, dass ich eine Frage "Wie stehen Sie zum Tierschutz?" in einzelne Unterfragen geteilt habe, die die Tierschützer am häufigsten beschäftigen.
1. „Hobby – Zucht„ anstatt „Schwarzarbeit„ – eine lukrative Geldquelle ohne steuerliche Nachteile und jegliche Kontrolle, manchmal mit „Ausschussproduktion„ und Massenhaltung - soll dies abgeschafft werden und allgemeine Zuchtgenehmigung und Gewerbeanmeldepflicht eingeführt werden mit Ausnahme von sog. „Urproduktion„ mit einer Hündin und maximal einem Wurf pro Jahr
2. Sollen Tierschutzvereine seitens Veterinärämter bei Ermessensentscheidungen verbindlich einbezogen werden in Bezug auf Beachtung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen bei Haltung und Handel von Heimtieren einschließlich Zuchtanlagen?
3. Soll ein Werbeverbot ausgesprochen werden, für ausländische Züchtungen die im Heimatland nicht registriert sind und auch nicht die Zugehörigkeit einem Zuchtverband nachweisen können?
4. Ausgesetzte Heimtiere - Hilft Pflichtchippen?
7. Soll eine Verbandsklage eingeführt werden?
8. Soll sich die B.R.D. für die Fortentwicklung des Tierschutzes in der EU stark machen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Straßentieren und für Eindämmung der Population von Hunden und Katzen auf humane Art durch Kastrationen, und für den Verbot von Tötungsstationen.
Mit freundlichen Gruessen
Tamara Klaic-Stetter
Sehr geehrte Frau Klaic-Stetter,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Gerne antworte ich Ihnen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn ich es dabei nicht bei einfachen Ja/Nein-Antworten belassen kann.
Die Forderung nach einer allgemeinen Zuchtgenehmigung zur gewerbsmäßigen Zucht und zum Handel mit Hunden, ist auf der Grundlange von § 11 Tierschutzgesetz bereits erfüllt. Dabei werden Anforderungen an die Erlaubniserteilung für das gewerbsmäßige Halten, Züchten und Handeln mit Wirbeltieren festgelegt. Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die persönlichen (z. B. Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse, entsprechende Fähigkeiten und Zuverlässigkeit) sowie sachliche Voraussetzungen (Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten und Einrichtungen für eine tierschutzgerechte Haltung) nachgewiesen werden.
Für ein generelles Verbot der Heimtierzucht besteht im Tierschutzgesetz keine Rechtsgrundlage. Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass zuständige Behörden, bei festgestellten Verstößen solche Maßnahmen nach § 16a des Gesetzes anordnen können.
Eine Registrierpflicht für alle Heimtiere lehne ich ab. Damit ist dem Tierschutz nach meiner Einschätzung nicht gedient, wenn der Staat ein umfassendes Kennzeichnungs- und Registriersystem einführt. Von dem bürokratischen Aufwand einmal abgesehen, wird von vielen Seiten gerade eine Begrenzung staatlicher Eingriffe gefordert.
Gegen die Möglichkeit eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände habe ich Bedenken. Hinsichtlich des Tierschutzgesetzes und der auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen geht es um Entscheidungen der Behörden zur Regelung bestimmter Einzelfälle wie der Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit bestimmten Tieren oder Tierversuchen. Könnten Tierschutzverbände diese Einzelfallentscheidungen verwaltungsgerichtlich anfechten, wäre eine beträchtliche Verzögerung beim Erlass von Verwaltungsakten zu befürchten. Außerdem ist in meinen Augen angesichts der vielfältigen „Sicherungen“, die die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften gewährleisten und deren Einhaltung die Länder gewährleisten, kaum ein Bedarf für die Einführung eines solchen Verbandsklagerechts erkennbar. Die Tierschutzverbände sind zudem über die Tierschutzkommission im BMELV und bei der Genehmigung von Tierversuchen über die Tierschutzkommission mit eingebunden. Darum scheint mir eine weitere „Sicherung“ nicht erforderlich.
Zu Ihrer Forderung, die Bundesregierung möge sich bei der EU für den Schutz von Straßentieren, der Eindämmung von Populationen sowie Verbot von Tötungsaktionen einsetzen, muss ich Sie darauf hinweisen, dass Tierschutz bei Heimtieren nicht der Regelungskompetenz der EU obliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB