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Ilse Aigner
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Frage von Dieter B. •

Frage an Ilse Aigner von Dieter B. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Aigner,

da Sie sich in meinem Wahlkreis zur Wahl stellen, würden ich Ihnen als Familienvater gerne einige Fragen stellen.

Da Sie sich an der Abstimmungen zu ´Beratungspflicht bei Spätabtreibung´ beteiligt haben, würde mich Interessieren, welche Haltung Sie zum ungeborenen Kind überhaupt einnehmen?

Neben anderen christlichen Organisationen weist besonders die Katholische Kirche auf das himmelschreiende Unrecht bei der Kindstötung in Form von Abtreibung hin (Ausstieg aus der Schwangerschaftsberatung). Wie stehen Sie zur Tötung von ungeborenen Kindern (auch Behinderten), gerade mit dem Hintergrund, dass die meinsten Kindstötungen in Form von Abtreibungen nicht aufgrund von lebensberohlichen Situationen für die Mutter vorgenommen wurde und werden (für 99% der Kindstötung in Form von Abtreibung gibt es keine Lebensgefahr für die Mutter - siehe statistisches Bundesamt)?

In unserer Gesellschaft werden Frauen, welche Kindstötungen durch Abtreibung an sich vornehmen liesen, bei anschließenden Schuldgefühlen gesellschaftlich ausgegrenzt, Wie setzen Sie sich als Bundestagsabgeordnete für diese Frauen ein?

Über ein konkrete Antwort zu meinen Fragen würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Brandstetter

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Brandstetter,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Ich habe für die Beratungspflicht gestimmt, da ich der Auffassung bin, dass schwangere Frauen sich in einer psychologisch sehr schwierigen Situation befinden, wenn sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben. Schon allein deswegen braucht es eine ergebnisoffene Beratung.

Wir haben es hier ohnehin mit einem Bereich zu tun, der vom Gesetzgeber größte Sensibilität verlangt. Denn es muss das Wohl der Mutter und deren Entscheidung genauso Berücksichtigung finden wie das Recht des ungeborenen Kindes darauf, dass vor einem Abbruch ein Arzt durch entsprechende Beratung der Mutter psychologische Unterstützung anbietet. Dies könnte nach der Beratung dazu beitragen, dass die Entscheidung der Mutter nach einer Bedenkzeit noch einmal revidiert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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