![Hubertus Heil Portrait von Hubertus Heil](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/z26f99vdgd3r45s8rk02.jpg?itok=oZpKFfG2)
Eine Ungleichheit besteht nicht. Der § 94 SGB XII gilt für Beamte wie für Nicht-Beamte. Für alle gilt, dass ein Rückgriff auf die Kinder pflegebedürftiger Eltern, welche SGB XII-Leistungen bezogen haben, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro erfolgt.