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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Rita K. •

Wann wird die 100% Besteuerung auf 2060 gestreckt, wie 2021 vor der Bundestagswahl von Herrn Scholz versprochen, um Rentner steuerlich zu entlasten und die Rate an Doppelbesteuerung weiter abzubauen.

Bisher ist keine Rede mehr davon. Danke für Ihre Antwort!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

2005 markierte den Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ der Renten in Deutschland. Das bedeutet: Alles, was Sie seit 2005 für die Altersvorsorge aufgewendet haben, wurde zunehmend steuerfrei. Im Gegenzug werden Ihre jetzigen Renteneinkünfte besteuert. Dieser Wechsel erfolgt Schritt für Schritt in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. In der Regel ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil. Denn die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge haben seit 2005 die Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre verringert. Im Bezug der Altersrente sind Ihre Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf Ihre Rente. 

Bezüglich der Doppelbesteuerung von Renten möchte ich betonen, dass die SPD darauf achten wird, dass es weder für heutige, noch für künftige Rentnergenerationen zu einer Doppelbesteuerung ihrer Renten kommt.

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform bestätigt. Bisher liege keine generelle „doppelte Besteuerung“ von Renten vor, künftige Rentenjahrgänge ab 2025 könnten aber davon betroffen sein. 

Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP ausdrücklich erklärt, dass sie eine doppelte Rentenbesteuerung auch in Zukunft vermeiden werden. Deshalb wurde der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan ab 2025 – vorgezogen und erfolgt bereits seit 1. Januar 2023. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht.

Die SPD hat sich für eine Änderung der Rentenbesteuerung zu Beginn der Wahlperiode ausgesprochen. Eine Reform setzt aber eine umfassende Problemanalyse und eine sorgfältige Auswertung der rechtlichen Vorgaben des Bundesfinanzhofes voraus. Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb ein Gutachten zur Ermittlung der Fallkonstellationen vergeben, in denen es konkret zu Doppelbesteuerungen kommen kann. Auf Basis der Ergebnisse dieses Gutachtens wird dann zügig ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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