Wir haben in Deutschland ein vielschichtiges soziales Sicherungssystem, das keine Bürgerin und keinen Bürger im Regen stehen lässt.
Der Vorschlag stieß auf Kritik, die das BMAS sehr ernst genommen hat. Aus diesem Grund wurde ein Alternativvorschlag erarbeitet.
Dieser Vorschlag kombiniert zwei Maßnahmen: Zum 1.1.2025 werden übertragen:
Auch wenn im Regelfall laufende Kosten (z.B. Miete u. ä.) am Anfang des Monats abgebucht bzw. eingezogen werden, entstehen den Rentnerinnen und Rentnern durch diese geringfügige Zahlungsänderung im Regelfall keine Nachteile, da sie keinen Einfluss auf den Rentenanspruch als solchen hat. Für die Solidargemeinschaft der Versicherten und Rentner insgesamt führte die Umstellung des Zahlungszeitpunktes jedoch zu erheblichen finanziellen Entlastungen und zu einer Stabilisierung des Beitragssatzes.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierzu ein Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben, das zum 30. Juni 2023 abgeschlossen wurde. Die Ergebnisse der Untersuchung sind nun eingehend mit allen Betroffenen zu diskutieren und im Anschluss umzusetzen.
Die Erteilung der Trägerzulassung setzt einen entsprechenden Antrag voraus.
Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie ein mögliches Klimageld aussehen kann