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Hubertus Heil
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Frage von Ulrike F. •

Rentenerhöhung und Grundsicherung, das bekannte Problem... warum Rentenzahlung nicht endlich wieder im Voraus, wie früher?

Sehr geehrter Herr Heil, Sie kennen das Problem zwischen Rentenerhöhung und Grundsicherung (Rente wird seit der Agenda 2010 rückwirkend, Grundsicherung weiterhin im Voraus gezahlt und bereits um den Erhöhungsbetrag vermindert, so dass der Rentner im Juli mit weniger Geld auskommen muss). Warum wurde das 2004 geändert und warum wird das nicht endlich wieder rückgängig gemacht? Finden Sie es in Ordnung, dass gerade die, die am wenigsten haben, dem Staat endlos Kredit gewähren müssen?

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Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Renten sind beitragsabhängige Leistungen. Sie werden, genau wie auch das im Regelfall vor Renteneintritt erhaltene Arbeitsentgelt, nachschüssig gezahlt, also am Ende des Monats, für den der Anspruch besteht. Dies gilt für Neurentner*innen mit einem Rentenbeginn ab April 2004. Damals wurde gesetzlich festgelegt, dass die Rentenauszahlung am Ende des Fälligkeitsmonats erfolgt. Die Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes der Renten vom Monatsanfang auf das Monatsende hatte folgenden Hintergrund: 

Arbeitsentgelt und Lohnersatzleistungen werden meistens erst zum Monatsende gezahlt. Die Folge war daher häufig ein Doppeleinkommen im ersten Rentenmonat. Mit dem geänderten Rentenauszahlungsverfahren wurde eine Angleichung an das Verfahren bei der Auszahlung von Leistungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung erreicht. 

Auch wenn im Regelfall laufende Kosten (z.B. Miete u. ä.) am Anfang des Monats abgebucht bzw. eingezogen werden, entstehen den Rentnerinnen und Rentnern durch diese geringfügige Zahlungsänderung im Regelfall keine Nachteile, da sie keinen Einfluss auf den Rentenanspruch als solchen hat. Für die Solidargemeinschaft der Versicherten und Rentner insgesamt führte die Umstellung des Zahlungszeitpunktes jedoch zu erheblichen finanziellen Entlastungen und zu einer Stabilisierung des Beitragssatzes. Aus diesem Grund hatte seinerzeit auch der Bundesrechnungshof die Umstellung der Zahlweise auf die nachschüssige Zahlung angemahnt.

Mit dieser Änderung der Auszahlungspraxis wurde im Übrigen nur zu dem Zustand zurückgekehrt, der bis zum Jahre 2000 langjährig bestanden hat. Auch damals wurden die Renten erst am letzten Bankarbeitstag des Vormonats angewiesen. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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