Sehr geehrter Herr Heil, Sie wollen den Jobcentren die bisher gut gelungene Betreuung der unter 25-jährigen entziehen, und diese an die Agentur für Arbeit geben …. Dies ist hoffentlich eine Fehlinfo?
Nach meinem Dafürhalten kann es nicht sein, dass unter 25-Jährige zukünftig durch die Agentur für Arbeit betreut werden, vor allem nicht unter solchen Bedingungen wie „nicht zur Berufsberatung vorgesprochen, schon aus der Berufsberatung ausgeschieden“. Die Jobcentren haben in mühevoller Kleinarbeit sozialpädagogische Strukturen geschaffen, um zur Ausbildung oder Arbeitsaufnahme zu ermuntern und vor allem währenddessen auch zu begleiten, um nachhaltig zu wirken. Wenn meine Info stimmt, soll hierfür auch kein separates Budget zur Verfügung stehen. Soll das heißen, dass zukünftig jeder, der in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, diese Aufgabe mitfinanziert? Wäre das nicht eine rechtswidrige Verschiebung von Finanzströmen, von der Unsinnigkeit mal völlig abgesehen, weil bürgerunfreundlich, schnittstellenbehaftet und kostenintensiv?
Sehr geehrte Frau U.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung sollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Einsparungen einbringen. Hierzu hatte das BMAS eine Regelung in das Haushaltsfinanzierungsgesetz eingebracht, mit der die Betreuung zur Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt von unter 25-jährigen von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen werden sollte.
Der Vorschlag stieß auf Kritik, die das BMAS sehr ernst genommen hat. Aus diesem Grund wurde ein Alternativvorschlag erarbeitet.
Dieser Vorschlag kombiniert zwei Maßnahmen: Zum 1.1.2025 werden übertragen:
1. die Beratungs- und Finanzierungsverantwortung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) für Bürgergeldbeziehenden (ELB) sowie
2. die Umsetzungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von ELB von den Jobcentern (JC) auf die Agenturen für Arbeit (AA).
Alle Leistungsberechtigten jeden Alters bleiben in der Integrationsverantwortung der Jobcenter und werden dort ganzheitlich betreut. Soweit das Jobcenter einen Weiterbildungs- oder Rehabilitationsbedarf erkennt, verweist das JC aber an die Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit führt die Weiterbildungsberatung bzw. Reha-Bedarfsermittlung durch, prüft die Zugangsvoraussetzungen, bewilligt und finanziert die FbW - bzw. Rehamaßnahme. Umfasst wären alle langen und kürzeren Weiterbildungsmaßnahmen und alle damit zusammenhängenden Kosten (inkl. Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie und Bürgergeldbonus). Zum Ende der Weiterbildungsmaßnahme sind dann die JC wieder für das Absolventenmanagement (FbW) und die Vermittlung in Arbeit zuständig.
Damit gehen wir einen großen Schritt in Richtung einer Agentur für Arbeit und Qualifizierung mit einer gebündelten Fachkompetenz in Weiterbildungsfragen. Zudem kommen wir auch dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nach, der BA eine stärkere Rolle bei der Qualifizierung und dazugehörigen Beratung zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB