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Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 03.07.2024

Der Vorschlag stieß auf Kritik, die das BMAS sehr ernst genommen hat. Aus diesem Grund wurde ein Alternativvorschlag erarbeitet.

Dieser Vorschlag kombiniert zwei Maßnahmen: Zum 1.1.2025 werden übertragen:

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SPD
• 01.07.2024

Auch wenn im Regelfall laufende Kosten (z.B. Miete u. ä.) am Anfang des Monats abgebucht bzw. eingezogen werden, entstehen den Rentnerinnen und Rentnern durch diese geringfügige Zahlungsänderung im Regelfall keine Nachteile, da sie keinen Einfluss auf den Rentenanspruch als solchen hat. Für die Solidargemeinschaft der Versicherten und Rentner insgesamt führte die Umstellung des Zahlungszeitpunktes jedoch zu erheblichen finanziellen Entlastungen und zu einer Stabilisierung des Beitragssatzes.

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