Für jedes Gesetz ein Referendum zu organisieren würde erhebliche zeitliche und finanzielle Kapazitäten binden und ein effizientes Gesetzgebungsverfahren behindern.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Für eine fachgerechte Beantwortung bitte ich Sie daher, sich direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für diejenigen beschlossen, die bisher nicht oder nur eingeschränkt von den Verbesserungen profitiert haben.
Da es sich bei Ihrer Nachricht um einen individuellen Fall handelt, bitte ich Sie, sich für eine fachgerechte Beantwortung direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie nicht vorgesehen