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Hubertus Heil
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Frage von Brigitte R. •

Ich bekomme Renten nach dem BVG/OEG ,bekomme ich den Inflationsausgleich bzw Staffelung Erhöhung

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie nicht vorgesehen. Sie haben Ausgleichszahlungen bereits als Arbeitnehmer*innen, Rentner*innen oder Angehörige eines anderen berechtigten Personenkreises erhalten. Die Regelbedarfsfortschreibung zum 1.1.2024 führt auch zur Erhöhung der Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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