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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Jobst T. •

Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Sehr geehrter Herr Heil,
Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Gesetzgebende Volksabstimmung“

Wir möchten, dass die gesetzgebende Volksabstimmung eingeführt wird und dabei repräsentative Demokratie und direkte Demokratie miteinander verbunden werden.

Dazu bedarf es einer Änderung des Art. 82(1) GG.

Der Art. 82 GG bildet den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens.

In ihm ist geregelt, daß Gesetze verkündet werden und in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie ausgefertigt (unterschrieben) hat.

Künftig sollen Gesetze erst verkündet werden und in Kraft treten, wenn nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten das Volk in einer gesetzgebenden Volksabstimmung zugestimmt hat.

Um das zu ermöglichen, soll der Art. 82(1) GG geändert werden.
Mit freundlichem Gruß

J. T.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich begrüße Ihr Engagement für die Demokratie. Allerdings halte ich Ihren Vorschlag, unsere repräsentative Demokratie durch regelmäßige Volksabstimmungen zu ergänzen, in einem Land mit 83 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern erstens für nicht praktikabel. Allein in der letzten Legislaturperiode (2017 bis 2021) wurden 547 Gesetze verabschiedet. Für jedes Gesetz ein Referendum zu organisieren würde erhebliche zeitliche und finanzielle Kapazitäten binden und ein effizientes Gesetzgebungsverfahren behindern. Gerade in akuten Krisenzeiten (wie z.B. während der Corona-Pandemie oder der Energiekrise in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine) muss schnell reagiert werden können.

Zweitens zweifele ich daran, dass regelmäßige Volksentscheide die Qualität unserer Demokratie verbessern würden. Wir haben in Deutschland ein starkes Grundgesetz und eine funktionierende repräsentative Demokratie. Als gewählte Volksvertreter*innen beraten die Mitglieder des Deutschen Bundestages Gesetzentwürfe intensiv und verfügen über hohe Fachkompetenz auf ihren jeweiligen Gebieten. Sie können Kompromisse aushandeln und – und das ist besonders wichtig – übernehmen gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern die Verantwortung für politische Entscheidungen. Bei Volksentscheiden kann der unterlegene Teil der Abstimmenden niemanden zur Verantwortung ziehen. Ich bezweifle außerdem, dass alle Themen der 547 Gesetze der letzten Wahlperiode gleich starkes Interesse und vergleichbare Mobilisierung der Öffentlichkeit ausgelöst hätten.

Grundsätzlich stehen wir in der SPD Innovationen im politischen System aber offen gegenüber. In unserem Koalitionsvertrag haben wir daher festgehalten, dass wir Entscheidungsfindungen verbessern wollen, indem wir neue Formen des Bürgerdialogs wie etwa Bürgerräte nutzen, ohne das Prinzip der Repräsentation aufzugeben. Vor diesem Hintergrund ist in diesem Jahr der erste Bürgerrat unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas gestartet. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw19-de-buergerrat-945440.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

 

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